Sprachgutachten sind ein eigenes Fachgebiet — neutrale, schriftlich begründete Analysen, die vor Gericht, beim BAMF oder bei Behörden als Beweismittel eingesetzt werden. Wir erstellen forensisch belastbare Gutachten in 24 Sprachen.
Wann brauchen Sie ein Sprachgutachten?
Forensische Sprach- und Herkunftsgutachten
Im Asylverfahren oder bei Identitätsfragen wird häufig gutachterlich geprüft, ob die Sprache, der Dialekt und die kulturellen Bezüge einer Person zur angegebenen Herkunftsregion passen. Wir erstellen solche Gutachten neutral und reproduzierbar, mit konkreten linguistischen Befunden.
Übersetzungsgutachten
Wenn vor Gericht oder im Geschäftsverkehr die Frage steht, ob eine vorliegende Übersetzung korrekt ist, erstellen wir ein vergleichendes Gutachten — Original gegen Übersetzung, Begriff für Begriff, mit Bewertung der materiellen Richtigkeit.
Echtheits- und Authentizitätsprüfung
Wir prüfen die Richtigkeit der ausländischen Übersetzungen sowie ausländische Urkunden, Zeugnisse und Verträge auf inhaltliche Stimmigkeit, sprachliche Plausibilität und formale Echtheitsmerkmale — als Ergänzung zu beglaubigten Übersetzungen.
Linguistische Stellungnahmen
Gerichtsverwertbare schriftliche Stellungnahmen zu konkreten Übersetzungsproblemen, Begriffsauslegungen oder Bedeutungsschichten — z. B. bei AGB-Streit, Versicherungsfall oder Markenrechtsfrage.
Für wen wir Gutachten erstellen
- Gerichte aller Instanzen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Familiengericht)
- Anwaltskanzleien — als Beweismittel im Zivil- oder Strafprozess
- BAMF und Verwaltungsgerichte — Sprach- und Herkunftsfragen im Asylverfahren
- Unternehmen — bei Vertragsstreitigkeiten mit ausländischen Partnern
- Privatpersonen — etwa zur Klärung von Erb- oder Familienrechtsfragen
Inhalt eines fundierten Gutachtens
- Auftrag und Fragestellung — klar formuliert
- Methodik — wissenschaftlich nachvollziehbar
- Material und Quellen — vollständig dokumentiert
- Analyse — Begriff für Begriff, mit Belegen
- Schlussfolgerung — neutral, gutachterlich begründet
- Anlagen, Glossar, Erklärung über die Sachkunde der/des Gutachter:in
Preise & Abrechnung
Sprachgutachten werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Aufträgen aus der Justiz nach JVEG. Bei privatwirtschaftlichen Aufträgen vereinbaren wir vorab ein Festhonorar oder einen Stundensatz.
| Gutachtenart | Richtpreis |
|---|---|
| Übersetzungsgutachten kurz (bis 5 Seiten) | ab 350 € |
| Forensisches Sprach-/Herkunftsgutachten | ab 850 € |
| Stundensatz (laufende Begutachtung) | ab 120 €/Std. |
| JVEG-Sätze | nach Honorargruppe |
Wichtig: Wir lehnen Aufträge ab, bei denen ein Interessenkonflikt besteht oder die Fragestellung erkennbar voreingenommen ist. Unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht hängt von dieser Trennung ab.