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Leistung

Sprach­gutachten — neutral, beweisfest, gerichts­verwertbar

Forensische Sprach- und Herkunfts­gutachten, Übersetzungs­gutachten und linguistische Stellungnahmen für Gerichte, Anwälte, Unternehmen und BAMF.

Sprach­gutachten sind ein eigenes Fach­gebiet — neutrale, schriftlich begründete Analysen, die vor Gericht, beim BAMF oder bei Behörden als Beweis­mittel eingesetzt werden. Wir erstellen forensisch belastbare Gutachten in 24 Sprachen.

Wann brauchen Sie ein Sprach­gutachten?

Forensische Sprach- und Herkunfts­gutachten

Im Asyl­verfahren oder bei Identitäts­fragen wird häufig gutachterlich geprüft, ob die Sprache, der Dialekt und die kulturellen Bezüge einer Person zur angegebenen Herkunfts­region passen. Wir erstellen solche Gutachten neutral und reproduzierbar, mit konkreten linguistischen Befunden.

Übersetzungs­gutachten

Wenn vor Gericht oder im Geschäfts­verkehr die Frage steht, ob eine vorliegende Übersetzung korrekt ist, erstellen wir ein vergleichendes Gutachten — Original gegen Übersetzung, Begriff für Begriff, mit Bewertung der materiellen Richtigkeit.

Echtheits- und Authentizitäts­prüfung

Wir prüfen die Richtigkeit der ausländischen Übersetzungen sowie ausländische Urkunden, Zeugnisse und Verträge auf inhaltliche Stimmigkeit, sprachliche Plausibilität und formale Echtheits­merkmale — als Ergänzung zu beglaubigten Übersetzungen.

Linguistische Stellungnahmen

Gerichts­verwertbare schriftliche Stellungnahmen zu konkreten Übersetzungs­problemen, Begriffs­auslegungen oder Bedeutungs­schichten — z. B. bei AGB-Streit, Versicherungs­fall oder Markenrechts­frage.

Für wen wir Gutachten erstellen

  • Gerichte aller Instanzen (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Familien­gericht)
  • Anwalts­kanzleien — als Beweis­mittel im Zivil- oder Strafprozess
  • BAMF und Verwaltungs­gerichte — Sprach- und Herkunfts­fragen im Asyl­verfahren
  • Unternehmen — bei Vertrags­streitigkeiten mit ausländischen Partnern
  • Privatpersonen — etwa zur Klärung von Erb- oder Familien­rechts­fragen

Inhalt eines fundierten Gutachtens

  1. Auftrag und Frage­stellung — klar formuliert
  2. Methodik — wissenschaftlich nachvollziehbar
  3. Material und Quellen — vollständig dokumentiert
  4. Analyse — Begriff für Begriff, mit Belegen
  5. Schluss­folgerung — neutral, gutachterlich begründet
  6. Anlagen, Glossar, Erklärung über die Sachkunde der/des Gutachter:in

Preise & Abrechnung

Sprach­gutachten werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Aufträgen aus der Justiz nach JVEG. Bei privatwirtschaftlichen Aufträgen vereinbaren wir vorab ein Festhonorar oder einen Stunden­satz.

Gutachten­artRichtpreis
Übersetzungs­gutachten kurz (bis 5 Seiten)ab 350 €
Forensisches Sprach-/Herkunfts­gutachtenab 850 €
Stunden­satz (laufende Begutachtung)ab 120 €/Std.
JVEG-Sätzenach Honorar­gruppe

Wichtig: Wir lehnen Aufträge ab, bei denen ein Interessen­konflikt besteht oder die Frage­stellung erkennbar voreingenommen ist. Unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht hängt von dieser Trennung ab.

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