Sprachwissenschaftliche Gutachten sind schriftlich begründete fachliche Analysen. Sie können bei Gerichten, Behörden oder anderen Stellen vorgelegt werden. Ob und mit welchem Beweiswert ein Gutachten berücksichtigt wird, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Bei einer gerichtlichen Beauftragung erfolgt die Auswahl der Sachverständigen durch das Gericht.
Sprach- und Herkunftsanalysen
Anhand geeigneter Sprachaufnahmen untersuchen wir sprachliche Merkmale wie Dialekt, Wortschatz, Aussprache und regionale Bezüge. Die Ergebnisse können Hinweise auf eine mögliche sprachliche Sozialisation oder Herkunftsregion liefern. Sie erlauben für sich genommen keine sichere Feststellung der Identität, Staatsangehörigkeit oder geografischen Herkunft einer Person.
Bewertung von Übersetzungen
Wir vergleichen den Ausgangstext und die Übersetzung und untersuchen insbesondere Vollständigkeit, Terminologie, Bedeutungsabweichungen sowie mögliche Übersetzungsfehler. Gegenstand und Umfang der Prüfung werden vor Auftragserteilung festgelegt.
Sprachliche und formale Plausibilitätsprüfung
Bei fremdsprachigen Urkunden, Zeugnissen und Verträgen können wir sprachliche Auffälligkeiten, innere Widersprüche und formale Unstimmigkeiten dokumentieren. Dies ist keine abschließende Echtheitsprüfung. Die physische oder behördliche Echtheit eines Dokuments kann gegebenenfalls nur durch eine hierfür spezialisierte Untersuchungsstelle oder die ausstellende Behörde bestätigt werden.
Linguistische Stellungnahmen
Wir erstellen sprachwissenschaftliche Stellungnahmen zu Bedeutungsfragen, Fachbegriffen und Übersetzungsvarianten. Eine rechtliche Auslegung oder Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Bei rechtlichen Streitfragen sollte die Stellungnahme durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.
Mögliche Auftraggeber
Unsere Gutachten und Stellungnahmen können für Gerichte und Behörden sowie für Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen und Privatpersonen erstellt und/oder zur Vorlage bei diesen Stellen verwendet werden.
Typischer Aufbau
Ein Gutachten enthält, abhängig vom Auftrag, die Fragestellung, das untersuchte Material, die angewandte Methodik, die dokumentierten Befunde, eine nachvollziehbar begründete Schlussfolgerung, Quellen und Anlagen sowie Angaben zur Qualifikation und zu möglichen Interessenkonflikten der sachverständigen Person.
Preise & Abrechnung
Sprachgutachten werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Aufträgen aus der Justiz nach JVEG. Bei privatwirtschaftlichen Aufträgen vereinbaren wir vorab ein Festhonorar oder einen Stundensatz.
| Gutachtenart | Richtpreis |
|---|---|
| Übersetzungsgutachten kurz (bis 5 Seiten) | ab 350 € |
| Sprach-/Herkunftsgutachten | ab 850 € |
| Stundensatz (laufende Begutachtung) | ab 120 €/Std. |
| JVEG-Sätze | nach Honorargruppe |
Wichtig: Wir lehnen Aufträge ab, bei denen ein Interessenkonflikt besteht oder die Fragestellung erkennbar voreingenommen ist. Unsere Glaubwürdigkeit vor Gericht hängt von dieser Trennung ab.