0551 89 24 92 67 info@dersprachendienst.de Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr
Deutschlandweit · Online & vor Ort
Urkundenübersetzung · ab 45 €

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde

In 27 Sprachen, bundesweit anerkannt — für Standesamt, Ausländerbehörde, Einbürgerung und Hochschule. Festpreis in 2 Stunden, Lieferung in 2–3 Werktagen.

Die Geburtsurkunde ist eines der am häufigsten benötigten Dokumente im Behördenverkehr. Der Sprachendienst übersetzt sie beglaubigt nach § 142 ZPO — anerkannt bei allen deutschen Standes­ämtern, Ausländer­behörden, Gerichten und Hochschulen. Sie senden uns einen Scan, wir liefern per Post oder digital signiert.

Wofür Sie die Übersetzung der Geburtsurkunde brauchen

  • Eheschließung am Standesamt (mit Auslandsbezug)
  • Einbürgerung und Aufenthaltstitel
  • Familiennachzug und Anmeldung der Kinder bei Schule/Kita
  • Anlage des Familienbuchs und Vaterschaftsanerkennung
  • Renten- und Erbangelegenheiten
  • Studium — als Identitätsnachweis bei der Hochschulbewerbung

Aus welchen Sprachen wir übersetzen

Wir übersetzen Geburtsurkunden aus allen 27 angebotenen Sprachen — besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Persisch. Namen übertragen wir konsistent zur Schreibweise in Pass und Aufenthaltstitel.

Brauche ich eine Apostille?

Für ausländische Geburtsurkunden verlangen deutsche Behörden oft eine Apostille (bei Haager-Staaten) oder eine Legalisation (bei Nicht-Haager-Staaten) des Herkunftslandes. Wir übersetzen die Apostille gleich mit. Mehr dazu: Apostille & Beglaubigung und Überbeglaubigung.

Preise & Ablauf

LeistungRichtpreis
Geburtsurkunde (Standard)ab 45 €
Mehrsprachige/internationale Urkundeab 39 €
Urkunde inkl. Apostilleab 65 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %
  1. Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
  3. Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.

FAQ — Geburtsurkunde übersetzen

Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?

Ein guter Scan oder ein scharfes Foto genügt. Wir vermerken auf der Übersetzung, ob Original, beglaubigte Kopie oder einfache Kopie vorlag.

Wird die Übersetzung deutschlandweit anerkannt?

Ja, gemäß § 142 ZPO bei allen Behörden, Gerichten und Hochschulen in allen 16 Bundesländern.

Können Sie auch die Apostille mitübersetzen?

Ja. Schicken Sie uns die Urkunde inklusive Apostille — wir übersetzen beides gemeinsam.

Chat