Fremdsprachige Geburtsurkunden müssen bei deutschen Behörden und anderen Institutionen je nach Verfahren zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Wir organisieren die Übersetzung durch Übersetzerinnen und Übersetzer, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind. Diese bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Für die Angebotserstellung und in vielen Fällen auch für die Übersetzung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan. Ob zusätzlich das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine bestimmte Verbindung mit der Übersetzung erforderlich ist, entscheidet die empfangende Stelle.
Typische Verwendungszwecke
Eine deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde kann beispielsweise benötigt werden für:
- Eheschließungen mit Auslandsbezug
- Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren
- Familiennachzug
- Beurkundung einer Geburt oder Vaterschaft
- Nachbeurkundung eines ausländischen Personenstandsfalls
- Renten- und Erbangelegenheiten
- Schul-, Hochschul- oder Anerkennungsverfahren, sofern die zuständige Stelle dies verlangt
Bitte klären Sie vor Auftragserteilung mit der empfangenden Stelle, welche Form der Übersetzung und welche zusätzlichen Nachweise benötigt werden.
Lieferung in Papierform oder elektronisch
Die Übersetzung kann per Post geliefert werden. Soweit die zuständige Stelle elektronische Dokumente akzeptiert, kann je nach Verfügbarkeit auch eine mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Fassung angeboten werden. Bitte prüfen Sie vorab, ob die empfangende Stelle diese Form akzeptiert.
Sprachen und Namensschreibweisen
Wir bieten Übersetzungen von Geburtsurkunden in 27 Sprachen an, besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Persisch. Die Verfügbarkeit beglaubigter Übersetzungen hängt von der jeweiligen Sprachkombination und der Verfügbarkeit entsprechend ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer ab.
Namen werden entsprechend der Ausgangsurkunde wiedergegeben. Vorhandene Schreibweisen in Reisepass oder Aufenthaltstitel können berücksichtigt und erkennbare Abweichungen transparent vermerkt werden.
Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung
Abhängig vom Ausstellungsstaat, dem Verfahren und den Anforderungen der empfangenden Stelle kann ein zusätzlicher Echtheitsnachweis erforderlich sein, etwa eine Apostille, Legalisation oder besondere Urkundenüberprüfung. Vorhandene Apostillen und Beglaubigungsvermerke können mitübersetzt werden. Mehr dazu: Apostille & Beglaubigung und Überbeglaubigung.
Verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Nachweisen erteilt die zuständige Behörde oder Auslandsvertretung.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Geburtsurkunde (Standard) | ab 45 € |
| Mehrsprachige/internationale Urkunde | ab 39 € |
| Urkunde inkl. Apostille | ab 65 € |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden, per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden, verbindlich.
- Übersetzung erhalten, 2-3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ, Geburtsurkunde übersetzen
Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?
Ein guter Scan oder ein scharfes Foto genügt. Wir vermerken auf der Übersetzung, ob Original, beglaubigte Kopie oder einfache Kopie vorlag.
Wird die Übersetzung deutschlandweit anerkannt?
Beglaubigte Übersetzungen durch ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen werden bundesweit bei Behörden, Gerichten und Hochschulen vorgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Annahme trifft die jeweils empfangende Stelle.
Können Sie auch die Apostille mitübersetzen?
Ja. Schicken Sie uns die Urkunde inklusive Apostille, wir übersetzen beides gemeinsam.