Die Geburtsurkunde ist eines der am häufigsten benötigten Dokumente im Behördenverkehr. Der Sprachendienst übersetzt sie beglaubigt nach § 142 ZPO — anerkannt bei allen deutschen Standesämtern, Ausländerbehörden, Gerichten und Hochschulen. Sie senden uns einen Scan, wir liefern per Post oder digital signiert.
Wofür Sie die Übersetzung der Geburtsurkunde brauchen
- Eheschließung am Standesamt (mit Auslandsbezug)
- Einbürgerung und Aufenthaltstitel
- Familiennachzug und Anmeldung der Kinder bei Schule/Kita
- Anlage des Familienbuchs und Vaterschaftsanerkennung
- Renten- und Erbangelegenheiten
- Studium — als Identitätsnachweis bei der Hochschulbewerbung
Aus welchen Sprachen wir übersetzen
Wir übersetzen Geburtsurkunden aus allen 27 angebotenen Sprachen — besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch und Persisch. Namen übertragen wir konsistent zur Schreibweise in Pass und Aufenthaltstitel.
Brauche ich eine Apostille?
Für ausländische Geburtsurkunden verlangen deutsche Behörden oft eine Apostille (bei Haager-Staaten) oder eine Legalisation (bei Nicht-Haager-Staaten) des Herkunftslandes. Wir übersetzen die Apostille gleich mit. Mehr dazu: Apostille & Beglaubigung und Überbeglaubigung.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Geburtsurkunde (Standard) | ab 45 € |
| Mehrsprachige/internationale Urkunde | ab 39 € |
| Urkunde inkl. Apostille | ab 65 € |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
- Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ — Geburtsurkunde übersetzen
Reicht ein Scan oder brauchen Sie das Original?
Ein guter Scan oder ein scharfes Foto genügt. Wir vermerken auf der Übersetzung, ob Original, beglaubigte Kopie oder einfache Kopie vorlag.
Wird die Übersetzung deutschlandweit anerkannt?
Ja, gemäß § 142 ZPO bei allen Behörden, Gerichten und Hochschulen in allen 16 Bundesländern.
Können Sie auch die Apostille mitübersetzen?
Ja. Schicken Sie uns die Urkunde inklusive Apostille — wir übersetzen beides gemeinsam.