Wenn eine deutsche öffentliche Urkunde im Ausland oder eine ausländische Urkunde in Deutschland verwendet werden soll, können ein Echtheitsnachweis und eine Übersetzung erforderlich sein. Ob eine Apostille, Legalisation, Übersetzung oder ein anderes Verfahren erforderlich ist, hängt vom Dokument, den beteiligten Staaten und den Anforderungen der empfangenden Stelle ab.
Wir übersetzen das Dokument sowie vorhandene Apostillen oder Beglaubigungsvermerke. Welche Form der Übersetzung akzeptiert wird, sollte vor Auftragserteilung mit der empfangenden Behörde oder Institution abgestimmt werden.
Was bestätigt eine Apostille?
Die Apostille ist ein Echtheitsnachweis nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Sie bestätigt grundsätzlich:
- die Echtheit der Unterschrift;
- die Funktion, in der die unterzeichnende Person gehandelt hat;
- gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels.
Die Apostille bestätigt nicht die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit des Dokuments und garantiert nicht dessen Anerkennung durch die empfangende Stelle.
Wann kann eine Apostille benötigt werden?
Eine Apostille kann beispielsweise bei Urkunden erforderlich sein, die für folgende Zwecke im Ausland verwendet werden:
- Eheschließung, Aufenthalt oder Wohnsitznahme;
- internationale Adoption;
- Studium, Beruf oder Anerkennungsverfahren;
- Renten- und Erbangelegenheiten;
- gesellschaftsrechtliche oder notarielle Vorgänge.
Innerhalb der Europäischen Union gelten für bestimmte öffentliche Urkunden besondere Vereinfachungen. Prüfen Sie deshalb stets die aktuellen Vorgaben der empfangenden Stelle.
Welche Dokumente können apostilliert werden?
Apostillen werden ausschließlich für öffentliche Urkunden beziehungsweise für entsprechend qualifizierte Dokumente erteilt. Dazu können abhängig vom Einzelfall gehören:
- Personenstandsurkunden;
- gerichtliche und notarielle Urkunden;
- bestimmte behördliche Bescheinigungen;
- Registerauszüge;
- Bestimmte Schul- und Hochschuldokumente nach erforderlicher Vorbeglaubigung.
Ob ein konkretes Dokument apostillierbar ist und welche Behörde zuständig ist, bestimmt die zuständige staatliche Stelle.
Apostille oder Legalisation
Ist das Haager Apostille-Übereinkommen im Verhältnis zwischen Ausstellungs- und Verwendungsstaat anwendbar, ersetzt die Apostille grundsätzlich die Legalisation.
Ist das Übereinkommen nicht anwendbar, kann eine Legalisation durch die Auslandsvertretung des Verwendungsstaates erforderlich sein. Je nach Dokument und Zielland können davor eine Vorbeglaubigung und gegebenenfalls eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten notwendig sein. Den verbindlichen Ablauf legt die zuständige Auslandsvertretung fest. Mehr dazu: Apostille, Vor- und Endbeglaubigung.
Unsere Leistungen
Wir bieten:
- allgemeine organisatorische Informationen zu möglichen Verfahrensschritten;
- Übersetzung des Dokuments und vorhandener Apostillen oder Beglaubigungsvermerke;
- Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit durch entsprechend ermächtigte Übersetzerinnen oder Übersetzer;
- Bei rechtlichem Beratungsbedarf: Vermittlung an eine unabhängige Rechtsanwaltskanzlei.
Wir stellen selbst keine Apostillen oder amtlichen Beglaubigungen aus und garantieren weder deren Erteilung noch die Annahme der Übersetzung durch eine bestimmte Stelle.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Übersetzung Apostille (Standardtext) | ab 25 € |
| Übersetzung Urkunde mit Apostille (Geburts-/Heiratsurkunde) | ab 65 € |
| Zeugnis mit Apostille | ab 75 € |
| Beratung Apostille-Verfahren (telefonisch) kostenlos | kostenlos |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
Hinweis: Manche Empfangsländer (z. B. Italien, Spanien) verlangen, dass auch die Übersetzung selbst legalisiert oder mit einer „Asseverazione" versehen wird. Bitte teilen Sie uns die gewünschten Empfangsländer vorab mit. Wir prüfen die genauen Anforderungen.
FAQ, häufige Fragen zur Apostille
Brauche ich für jedes Dokument eine eigene Apostille?
Grundsätzlich wird eine Apostille für jedes eigenständige öffentliche Dokument erteilt, das im Ausland verwendet werden soll und für das eine Apostille erforderlich ist. Ein mehrseitiges, amtlich zusammengehörendes Dokument kann als ein Dokument gelten.
Nicht jede Urkunde benötigt eine Apostille. Ausnahmen können sich insbesondere aus EU-Recht oder aus zwischenstaatlichen Übereinkommen ergeben. Maßgeblich sind die Anforderungen der Stelle, bei der das Dokument vorgelegt werden soll.
Wie lange dauert die Beschaffung einer Apostille?
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Behörde, dem Bundesland, der Dokumentenart, eventuell erforderlichen Vorbeglaubigungen und der aktuellen Auslastung ab. Verbindliche Bearbeitungszeiten und mögliche Eilverfahren sollten unmittelbar bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
Für Apostillen auf Urkunden von Bundesbehörden ist grundsätzlich das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig. Für Urkunden der Länder und Kommunen gelten die jeweiligen landesrechtlichen Zuständigkeiten.
Kann eine Apostille elektronisch ausgestellt werden?
Einige Staaten und zuständige Behörden stellen elektronische Apostillen, sogenannte E-Apostillen, aus. Ob dies für ein bestimmtes Dokument möglich ist, muss bei der zuständigen Ausstellungsbehörde geprüft werden.
Eine ordnungsgemäß ausgestellte E-Apostille ist nach dem Haager Apostille-Übereinkommen grundsätzlich einer Papierapostille gleichgestellt und darf nicht allein wegen ihrer elektronischen Form zurückgewiesen werden. Voraussetzung ist, dass ihre Echtheit im vorgesehenen Verfahren überprüft werden kann.
Wir wollen in Deutschland heiraten. Welche Reihenfolge ist richtig?
Fragen Sie zunächst das zuständige Standesamt, welche Unterlagen, Apostillen und Übersetzungen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. Die Anforderungen hängen unter anderem vom Herkunftsland, der Art der Urkunde und den persönlichen Verhältnissen ab. Häufig ist der Ablauf:
- Erforderliche Originalurkunde oder aktuellen Registerauszug beschaffen.
- Falls vom Standesamt verlangt, Apostille im Ausstellungsstaat einholen.
- Dokument einschließlich Apostille vollständig ins Deutsche übersetzen lassen.
- Original, Apostille und Übersetzung gemeinsam beim Standesamt einreichen.
Internationale mehrsprachige Urkunden oder besondere zwischenstaatliche Regelungen können eine Apostille oder eine Übersetzung entbehrlich machen. Die verbindliche Auskunft erteilt das zuständige Standesamt.