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Anlass · Standesamt

Übersetzungen & Dolmetschen fürs Standesamt

Eheschließung, Geburt, Namensführung — beglaubigte Übersetzungen und vereidigte Dolmetscher:innen in 27 Sprachen, bundesweit anerkannt.

Für viele Vorgänge am Standesamt mit Auslandsbezug sind beglaubigte Übersetzungen — und beim Termin selbst oft ein:e vereidigte:r Dolmetscher:in — vorgeschrieben. Der Sprachendienst begleitet Sie von der Übersetzung der Urkunden bis zur Trauung.

Welche Unterlagen das Standesamt häufig verlangt

  • Geburtsurkunde beider Partner
  • Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung
  • Aktuelle Melde-/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ggf. Heiratsurkunde einer früheren Ehe + Scheidungsurteil
  • Reisepass / Personalausweis

Das genaue Set legt Ihr Standesamt fest — wir übersetzen alles beglaubigt und beraten Sie zur Reihenfolge (oft zuerst Apostille, dann Übersetzung).

Dolmetschen bei der Trauung & Anmeldung

Sprechen Sie oder Ihr:e Partner:in nicht ausreichend Deutsch, verlangt das Standesamt eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in für die Anmeldung der Eheschließung und die Trauung. Wir stellen Dolmetscher:innen vor Ort oder online — in allen gängigen Sprachen.

Typische Standesamts-Anlässe

  • Eheschließung mit ausländischem Partner — siehe Heirat mit ausländischem Partner
  • Geburtsbeurkundung und Namenserklärung für Kinder
  • Namensführung nach Eheschließung
  • Sterbefälle mit Auslandsbezug

FAQ — Standesamt

Akzeptiert das Standesamt Ihre Übersetzungen?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind nach § 142 ZPO bundesweit gültig und werden von allen Standesämtern anerkannt.

Brauche ich einen Dolmetscher für die Trauung?

Wenn eine:r der Beteiligten dem Gespräch nicht sicher auf Deutsch folgen kann, ja — das Standesamt verlangt dann eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in. Wir stellen ihn/sie.

Zuerst Apostille oder zuerst Übersetzung?

In der Regel zuerst die Apostille im Herkunftsland, danach die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille. Wir beraten Sie im Einzelfall.

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