Für viele Vorgänge am Standesamt mit Auslandsbezug sind beglaubigte Übersetzungen — und beim Termin selbst oft ein:e vereidigte:r Dolmetscher:in — vorgeschrieben. Der Sprachendienst begleitet Sie von der Übersetzung der Urkunden bis zur Trauung.
Welche Unterlagen das Standesamt häufig verlangt
- Geburtsurkunde beider Partner
- Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung
- Aktuelle Melde-/Aufenthaltsbescheinigung
- Ggf. Heiratsurkunde einer früheren Ehe + Scheidungsurteil
- Reisepass / Personalausweis
Das genaue Set legt Ihr Standesamt fest — wir übersetzen alles beglaubigt und beraten Sie zur Reihenfolge (oft zuerst Apostille, dann Übersetzung).
Dolmetschen bei der Trauung & Anmeldung
Sprechen Sie oder Ihr:e Partner:in nicht ausreichend Deutsch, verlangt das Standesamt eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in für die Anmeldung der Eheschließung und die Trauung. Wir stellen Dolmetscher:innen vor Ort oder online — in allen gängigen Sprachen.
Typische Standesamts-Anlässe
- Eheschließung mit ausländischem Partner — siehe Heirat mit ausländischem Partner
- Geburtsbeurkundung und Namenserklärung für Kinder
- Namensführung nach Eheschließung
- Sterbefälle mit Auslandsbezug
FAQ — Standesamt
Akzeptiert das Standesamt Ihre Übersetzungen?
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind nach § 142 ZPO bundesweit gültig und werden von allen Standesämtern anerkannt.
Brauche ich einen Dolmetscher für die Trauung?
Wenn eine:r der Beteiligten dem Gespräch nicht sicher auf Deutsch folgen kann, ja — das Standesamt verlangt dann eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in. Wir stellen ihn/sie.
Zuerst Apostille oder zuerst Übersetzung?
In der Regel zuerst die Apostille im Herkunftsland, danach die beglaubigte Übersetzung von Urkunde und Apostille. Wir beraten Sie im Einzelfall.