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Anlass · Standesamt

Übersetzungen & Dolmetschen fürs Standesamt

Eheschließung, Geburt, Namensführung, beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen in 32 Sprachen, deutschlandweit einsetzbar.

Für viele Vorgänge am Standesamt mit Auslandsbezug sind beglaubigte Übersetzungen, und beim Termin selbst oft ein:e allgemein beeidigte:r Dolmetscher:in, vorgeschrieben. Der Sprachendienst begleitet Sie von der Übersetzung der Urkunden bis zur Trauung.

Welche Unterlagen das Standesamt häufig verlangt

  • Geburtsurkunde beider Partner
  • Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung
  • Aktuelle Melde-/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ggf. Heiratsurkunde einer früheren Ehe + Scheidungsurteil
  • Reisepass / Personalausweis

Das genaue Set legt Ihr Standesamt fest, wir übersetzen alles beglaubigt und beraten Sie zur Reihenfolge (oft zuerst Apostille, dann Übersetzung).

Dolmetschen bei der Trauung & Anmeldung

Sprechen Sie oder Ihr:e Partner:in nicht ausreichend Deutsch, verlangt das Standesamt eine:n allgemein beeidigte:n Dolmetscher:in für die Anmeldung der Eheschließung und die Trauung. Wir stellen Dolmetscher:innen vor Ort oder online, in allen gängigen Sprachen.

Typische Standesamts-Anlässe

  • Eheschließung mit ausländischem Partner, siehe Heirat mit ausländischem Partner
  • Geburtsbeurkundung und Namenserklärung für Kinder
  • Namensführung nach Eheschließung
  • Sterbefälle mit Auslandsbezug

FAQ, Standesamt

Akzeptiert das Standesamt Ihre Übersetzungen?

Unsere bestätigten, häufig als „beglaubigt" bezeichneten, Übersetzungen werden von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und persönlich bescheinigt, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes für die betreffende Sprache ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind.

Die Übersetzungen sind zur Vorlage bei deutschen Standesämtern bestimmt. Ob sie im konkreten Verfahren angenommen werden und ob zusätzlich das Original, eine beglaubigte Kopie, eine Apostille oder weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet das zuständige Standesamt. § 142 Absatz 3 ZPO betrifft unmittelbar gerichtliche Verfahren und begründet keine allgemeine Annahmegarantie für Standesämter.

Bitte klären Sie besondere Anforderungen möglichst vor Auftragserteilung mit Ihrem Standesamt.

Brauche ich für die Trauung einen Dolmetscher?

Wenn eine beteiligte Person den Erklärungen und Fragen während der Anmeldung oder Eheschließung nicht hinreichend sicher auf Deutsch folgen kann, sollte dies dem Standesamt frühzeitig mitgeteilt werden. Das Standesamt entscheidet, ob ein Dolmetscher erforderlich ist und welche Qualifikation dieser besitzen muss.

Viele Standesämter verlangen in diesem Fall eine allgemein beeidigte Dolmetscherin oder einen allgemein beeidigten Dolmetscher. Wir prüfen gerne die Verfügbarkeit einer geeigneten Person. Eine verbindliche Vermittlung ist von Sprache, Ort, Termin und den Vorgaben des Standesamts abhängig.

Was kommt zuerst: Apostille oder Übersetzung?

Fragen Sie zunächst das zuständige Standesamt, welche Dokumente und Echtheitsnachweise in Ihrem konkreten Fall benötigt werden. Nicht jede ausländische Urkunde muss mit einer Apostille versehen werden. Ausnahmen können sich beispielsweise aus EU-Recht, internationalen Übereinkommen oder der Verwendung mehrsprachiger internationaler Urkunden ergeben.

Ist eine Apostille erforderlich, wird sie in der Regel zunächst von der zuständigen Stelle im Ausstellungsstaat auf der Originalurkunde angebracht. Anschließend werden die Urkunde und die Apostille vollständig ins Deutsche übersetzt.

Wir unterstützen Sie mit allgemeinen organisatorischen Informationen. Die verbindliche Auskunft zu den benötigten Unterlagen und zur richtigen Reihenfolge erteilt das zuständige Standesamt.

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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.