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Deutschlandweit · Online & vor Ort · 32 Sprachen

Sprache, der Sie vertrauen können: vor Gericht, im Amt, im Geschäft.

Beglaubigte Übersetzungen, Dolmetschen durch ermächtigte bzw. beeidigte Sprachmittler:innen, Behördenbegleitung und sprachwissenschaftliche Gutachten, in 32 Sprachen, aus Göttingen für ganz Deutschland. In der Regel innerhalb von 2 Geschäftsstunden ein Angebot.

32Sprachen im Netzwerk
25+Jahre Erfahrung
2 hAngebot in der Regel
  • Angebot i. d. R. in 2 Geschäftsstunden
  • Express ab 24 Stunden nach Verfügbarkeit
  • Bis zu 32 Sprachen im Netzwerk
  • Ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen
  • Elektronische Signatur (qeS) möglich
  • Vertraulich · NDA auf Wunsch

Bestätigte Übersetzungen werden von der jeweils beauftragten, hierzu ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer:in persönlich verantwortet; über die Annahme einer Papier- oder elektronisch signierten Fassung entscheidet die empfangende Stelle.

Sprachdienstleistungen für jeden Anlass

Ob amtliches Dokument, juristische Verhandlung, wissenschaftliche Arbeit oder Behördentermin: präzise, fristgerecht und verlässlich.

Behörden­begleitung

Persönliche Begleitung zu Ämtern, Standesamt, Notar- und Arztterminen: sprachlich und kulturell sicher.

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Sprach­gutachten

Sprachwissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen für Gerichte, Anwälte, BAMF und Behörden: neutral und schriftlich begründet.

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Online & Express

Vollständig digitaler Ablauf: beglaubigt per Post oder als digital signiertes PDF (qeS gemäß eIDAS), Express ab 24 Stunden.

Termin anfragen

In 3 Schritten zur fertigen Übersetzung

1

Dokument senden

Schicken Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments, per Formular, E-Mail oder WhatsApp. Verschlüsselt und vertraulich.

2

Festpreis-Angebot

Sie erhalten innerhalb von 2 Stunden ein verbindliches Festpreis-Angebot. Keine versteckten Kosten, keine Stundensätze.

3

Lieferung & Bezahlung

Standardbearbeitung 2-3 Werktage. Lieferung per Post (Original) oder digital signiert. Zahlung per Überweisung oder PayPal.

In 60 Sekunden zum Festpreis-Angebot

Dokument als Foto oder Scan senden. Verbindliches Angebot innerhalb von 2 Stunden.

Vertrauen aus 25 Jahren Praxis

Anwaltskanzleien, Standesämter, Kliniken und Privatpersonen verlassen sich seit dem Jahr 2000 auf unsere Arbeit. Präzise, fristgerecht, verlässlich.

Schnelle, sorgfältige Übersetzung einer komplexen Klageschrift ins Türkische, innerhalb von 36 Stunden geliefert und vor Gericht ohne Beanstandung verwendet.
Rechtsanwaltskanzlei Göttingen · Beglaubigte Übersetzung
Sehr empathischer Dolmetscher beim Standesamt-Termin. Meine Frau hat sich sofort wohlgefühlt und alles wurde Wort für Wort verständlich übersetzt. Termin in Northeim wurde reibungslos durchgeführt.
Privatkunde Northeim · Heiratstermin Arabisch-Deutsch
Beglaubigte Übersetzung von 14 Diplomzeugnissen für die Anerkennung als Ärztin, pünktlich, fehlerfrei und gleich von der Approbationsbehörde akzeptiert. Festpreis stimmte exakt.
Ärztin aus Damaskus Anerkennung Approbation · Arabisch-Deutsch

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Ihr Übersetzungsbüro in Göttingen für Behörden, Recht und Unternehmen

Der Sprachendienst ist ein in Göttingen ansässiger Sprachdienstleister. Wir koordinieren Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Privatpersonen, Kanzleien, Unternehmen und öffentliche Stellen.

  • Bestätigte Übersetzungen durch ermächtigte FachkräfteAngefertigt von nach Landesrecht ermächtigten bzw. öffentlich bestellten Übersetzer:innen; über die Annahme entscheidet die empfangende Stelle.
  • Fachlich ausgewählte Sprachmittler:innenWir wählen unsere Sprachmittlerinnen und Sprachmittler entsprechend der benötigten Sprache, Qualifikation, Berufserfahrung und des jeweiligen Fachgebiets aus.
  • QualitätssicherungJe nach Auftragsart und Vereinbarung wird die Übersetzung durch eine zweite qualifizierte Fachkraft geprüft.
  • Datenschutz und VertraulichkeitVerarbeitung nach DSGVO, NDA auf Wunsch. Details in der Datenschutzerklärung.
Samal Osman, ermächtigter Übersetzer für Arabisch und Kurdisch
Samal Osman Ermächtigter Übersetzer für Arabisch und Kurdisch (Landgericht Hannover)

Samal Osman leitet den Sprachendienst und fertigt beglaubigte Übersetzungen an. Für Arabisch und Kurdisch ist er durch das Landgericht Hannover als Übersetzer ermächtigt; für weitere Sprachen koordiniert er ein geprüftes Netzwerk ermächtigter bzw. öffentlich bestellter Sprachmittler:innen.

Mehr über uns →
Übersetzung ist nicht das Ersetzen von Wörtern, sondern die Über­tragung von Bedeutung: präzise, kulturell richtig, rechts­sicher.
Der Sprachendienst

Was Sie über uns wissen sollten

Werden bestätigte Übersetzungen deutschlandweit angenommen?

Unsere bestätigten Übersetzungen werden von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und persönlich bescheinigt, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind.

Ob eine Übersetzung im konkreten Verfahren angenommen wird und ob zusätzliche Anforderungen bestehen, entscheidet die empfangende Behörde, das Gericht, das Standesamt, die Hochschule oder die sonstige Stelle. Wir empfehlen, besondere Vorgaben vor Auftragserteilung dort zu erfragen.

Wie lange dauert eine bestätigte Übersetzung?

Standarddokumente wie Geburtsurkunden oder Schulzeugnisse können häufig innerhalb von zwei bis drei Werktagen bearbeitet werden. Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt von Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Formatierung und Verfügbarkeit der zuständigen Übersetzerin beziehungsweise des Übersetzers ab.

Eine Expressbearbeitung ab 24 Stunden ist nach vorheriger Prüfung und Verfügbarkeit möglich. Die verbindliche Lieferzeit teilen wir Ihnen im Angebot mit.

Was kostet eine bestätigte Übersetzung?

Für bestimmte Standarddokumente bieten wir Preise ab 45 Euro für Geburtsurkunden und ab 55 Euro je Zeugnisseite an. Der endgültige Preis hängt insbesondere von Sprache, Umfang, Formatierung, Lesbarkeit und gewünschter Lieferzeit ab.

Nach Prüfung Ihrer vollständig übermittelten Unterlagen erhalten Sie während unserer Geschäftszeiten in der Regel innerhalb von zwei Stunden ein Festpreisangebot für den beschriebenen Auftragsumfang.

Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; Versandkosten werden gesondert ausgewiesen (§ 6 PAngV).

Brauchen Sie das Originaldokument?

Für ein Angebot und die Vorbereitung der Übersetzung genügt in vielen Fällen zunächst ein gut lesbarer, vollständiger Scan. Die Übersetzerin oder der Übersetzer vermerkt in der Bescheinigung, ob das Original, eine beglaubigte Kopie, eine einfache Kopie oder eine digitale Datei vorgelegen hat.

Die empfangende Stelle kann verlangen, dass das Original oder eine beglaubigte Kopie zusammen mit der Übersetzung vorgelegt wird. Bitte klären Sie besondere Anforderungen vorab mit dem Empfänger.

Was unterscheidet ein Sprachgutachten von einer Übersetzung?

Eine Übersetzung überträgt den Inhalt eines Textes in eine andere Sprache. Ein sprachwissenschaftliches Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme untersucht dagegen eine konkrete sprachliche Fragestellung und dokumentiert Methodik, Material und Schlussfolgerungen.

Eine Herkunftsanalyse kann anhand sprachlicher Merkmale Hinweise auf eine mögliche sprachliche Sozialisation oder Herkunftsregion liefern. Sie kann allein weder Identität noch Staatsangehörigkeit oder geografische Herkunft einer Person sicher feststellen.

Privat beauftragte Gutachten können bei Gerichten oder Behörden vorgelegt werden. Über ihre Berücksichtigung und ihren Beweiswert entscheidet die zuständige Stelle.

Wie schützen Sie meine Daten?

Die Übertragung über unser Uploadformular erfolgt verschlüsselt. Kundendokumente werden vertraulich verarbeitet und entsprechend unserem Löschkonzept gelöscht. Auf Wunsch kann vor Auftragserteilung eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden.

Vertrags-, Rechnungs- und steuerrechtlich relevante Daten können aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten länger gespeichert werden. Einzelheiten zu Übertragung, Speicherung, eingesetzten Dienstleistern und Löschfristen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kann ich eine elektronisch signierte Übersetzung erhalten?

Für bestimmte Sprachen und Aufträge kann die verantwortliche ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin beziehungsweise der Übersetzer eine PDF-Ausfertigung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen.

Eine QES hat nach Artikel 25 Absatz 2 der eIDAS-Verordnung grundsätzlich die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Ob die elektronisch signierte Übersetzung im konkreten Verfahren eingereicht werden kann, hängt jedoch von den technischen und formalen Vorgaben der empfangenden Stelle ab. Im Verwaltungsverfahren muss insbesondere ein elektronischer Zugang eröffnet sein (siehe § 3a VwVfG).

Können Sie kurzfristig einen Dolmetscher für einen Behördentermin vermitteln?

Ja, wir prüfen auch kurzfristige Anfragen. Bitte teilen Sie uns Sprache, Ort, Zeitpunkt, Terminart und voraussichtliche Dauer telefonisch unter 0551 89 24 92 67 mit. Abhängig von Sprache und Verfügbarkeit kann teilweise innerhalb von 24 Stunden eine geeignete Dolmetscherin oder ein geeigneter Dolmetscher vermittelt werden.

Ob eine allgemeine Beeidigung erforderlich ist und welche Person eingesetzt werden darf, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Behörde, des Gerichts oder Notariats. Bei notariellen Beurkundungen gelten insbesondere die Vorgaben des § 16 BeurkG.

Sprechen Sie mit uns, unverbindlich

Ob Sie ein Dokument übersetzen lassen möchten, einen Dolmetscher buchen oder ein Gutachten benötigen: Wir antworten innerhalb von zwei Stunden während unserer Geschäfts­zeiten und geben Ihnen ein verbindliches Festpreis-Angebot.

Telefon 0551 89 24 92 67 · 0171 16 27 350 Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr
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