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Eil-Service · 24 Stunden

Express-Übersetzung in 24 Stunden

Beglaubigte Übersetzungen im Eil-Service, eilige Urkunden und Dokumente in 32 Sprachen, deutschlandweit einsetzbar, ab 24 Stunden Lieferzeit.

Wenn die Frist drängt, liefert der Sprachendienst Ihre beglaubigte Übersetzung in 24 Stunden. Unser Eil-Service ist gedacht für Behördentermine, Bewerbungsfristen und kurzfristige Vorlagen, fachlich genauso sorgfältig wie der Standard, nur schneller. Alle Übersetzungen werden durch ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen erstellt (vgl. § 142 ZPO).

So funktioniert der Eil-Service

  1. Scan/Foto senden, per E-Mail, Formular oder WhatsApp, am besten mit Stichwort „Express".
  2. Sofort-Angebot, wir prüfen Umfang und Sprache und bestätigen die 24-Stunden-Lieferung verbindlich.
  3. Übersetzung erhalten, innerhalb von 24 Stunden, digital und auf Wunsch zusätzlich per Post.

Maßgeblich ist die Bestätigung des Eingangs: Senden Sie uns die Unterlagen vormittags, ist die Lieferung in der Regel am Folgetag fertig.

Welche Dokumente eilig gehen

Sehr umfangreiche oder besonders fachspezifische Dokumente prüfen wir vorab, wir sagen Ihnen ehrlich, ob 24 Stunden realistisch sind.

Aufpreis & Preise

LeistungRichtpreis
Urkunde (1 Seite, beglaubigt)ab 55 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %
Mehrseitige Dokumente Expressnach Aufwand (Festpreis vorab)
Versand per Postauf Anfrage

Der Express-Aufpreis von +30 % deckt die bevorzugte Bearbeitung außerhalb der regulären Reihenfolge ab. Den Festpreis nennen wir vorab und verbindlich.

FAQ, Express-Übersetzung

Wie schnell ist die Express-Übersetzung fertig?

In der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Auftragsbestätigung. Senden Sie die Unterlagen vormittags, ist die Lieferung meist am Folgetag fertig.

Was kostet der Express-Service?

Auf den regulären Preis kommt ein Express-Aufpreis von +30 %. Den verbindlichen Festpreis nennen wir vorab, sobald wir Umfang und Sprache kennen.

Ist die Express-Übersetzung genauso gültig?

Ja. Auch im Eil-Service wird die beglaubigte Übersetzung durch ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen erstellt (vgl. § 142 ZPO).

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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.