Vor Gericht zählt jedes Wort. Der Sprachendienst stellt allgemein beeidigte Dolmetscher:innen für Verhandlungen, Vernehmungen und Anhörungen — präzise, neutral und verschwiegen. Diese Seite richtet sich an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei ebenso wie an Rechtsanwält:innen und Verfahrensbeteiligte, die selbst eine:n Dolmetscher:in benötigen.
Wer beauftragt — und wie abgerechnet wird
Damit keine Missverständnisse entstehen, unterscheiden wir zwei Fälle:
| Auftraggeber | Abrechnung |
|---|---|
| Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei (Ladung/Beauftragung durch die Justiz) | Gesetzlicher Stundensatz nach § 9 JVEG — Rechnung mit Aktenzeichen, keine Kosten für die Parteien |
| Rechtsanwält:innen & Privatpersonen (eigene Beauftragung, z. B. Mandantengespräch, Begleitung zum Termin) | Vor Ort ab 93 €/Std. (Göttingen), online per Video ab 110 €/Std. — Festpreis vorab |
Für welche Termine wir dolmetschen
- Amts-, Land- & Oberlandesgericht — Zivil- und Strafverfahren
- Familiengericht — Sorge-, Unterhalts- und Scheidungssachen
- Verwaltungs- & Sozialgericht — z. B. Asyl- und Aufenthaltsklagen
- Staatsanwaltschaft & Polizei — Vernehmungen, Anzeigen
Sie suchen etwas anderes? Für Notartermine, Standesamt und BAMF-Anhörungen haben wir eigene Seiten mit allen Details.
Dolmetschen oder Übersetzen? Dolmetscher:innen übertragen mündlich im Termin. Benötigen Sie eine schriftliche Übersetzung von Urteilen, Anklageschriften oder Akten, finden Sie diese Leistung unter Übersetzungen für Gerichte & Staatsanwaltschaften.
Konsekutiv, simultan oder Flüsterdolmetschen
Je nach Termin dolmetschen wir konsekutiv (abschnittsweise), simultan oder als Flüsterdolmetschen für eine Partei. Auf Wunsch auch per Video/Telefon, wenn das Gericht dies zulässt.
Sprachen
Alle 32 Sprachen — besonders häufig vor Gericht: Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Persisch und Russisch.
So beauftragen Sie uns
- Termin mitteilen — Datum, Gericht/Behörde, Sprache und (bei Justizaufträgen) Aktenzeichen.
- Bestätigung erhalten — wir prüfen die Verfügbarkeit sofort und bestätigen umgehend, auf Wunsch mit ladungsfähiger Bestätigung.
- Einsatz im Termin — pünktlich, vorbereitet, neutral. Abrechnung wie oben vereinbart.
FAQ — Gerichtsdolmetscher
Sind Ihre Dolmetscher:innen beeidigt?
Ja, wir stellen allgemein beeidigte/vereidigte Dolmetscher:innen, wie sie für Gerichtstermine vorgeschrieben sind.
Wie wird abgerechnet?
Beauftragt das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, rechnen wir nach JVEG direkt mit der Justiz ab — mit Aktenzeichen, ohne Kosten für die Parteien. Beauftragen Sie uns selbst (z. B. als Kanzlei oder Privatperson), gelten unsere Stundensätze, die wir vorab transparent nennen.
Muss ich als Partei selbst eine:n Dolmetscher:in mitbringen?
In der Regel nein: Das Gericht lädt von Amts wegen. Für Mandantengespräche vor dem Termin oder zur eigenen Absicherung können Sie uns zusätzlich direkt beauftragen.
Geht das auch kurzfristig?
Häufig ja. Bei gängigen Sprachen können wir oft kurzfristig stellen — rufen Sie uns an, wir prüfen die Verfügbarkeit sofort.