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Dolmetschen · ab 93 €

Dolmetscher beim Notar

Vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher für notarielle Beurkundungen nach § 16 BeurkG — bei Immobilienkauf, Ehevertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsgründung und Vollmachten. Vor Ort in Göttingen ab 93 €, online ab 110 €.

Wird vor einem Notar beurkundet und ist eine beteiligte Person der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, muss eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Der Sprachendienst stellt vereidigte Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, damit alle Beteiligten den vollen Inhalt der Urkunde verstehen.

§ 16 Beurkundungsgesetz (BeurkG)

Nach § 16 BeurkG muss der Notar sicherstellen, dass Beteiligte, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, den Inhalt der Beurkundung vollständig verstehen. Dazu ist eine Übersetzung mündlich zu vermitteln — in der Regel durch eine (meist vereidigte) Dolmetscherin oder einen Dolmetscher. Auf Verlangen ist die Niederschrift zusätzlich schriftlich zu übersetzen. So wird gewährleistet, dass die Willenserklärung bewusst und in Kenntnis aller Folgen abgegeben wird.

Typische Einsätze beim Notar

  • Immobilienkauf — Kaufvertrag und Auflassung
  • Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Erbvertrag und Testament
  • Gesellschaftsgründung — GmbH-Gründung und Satzung
  • Vollmachten — General-, Vorsorge- und Handlungsvollmachten

Ablauf

  1. Termin mitteilen — Datum, Notariat, Sprache und Art der Beurkundung.
  2. Dolmetscher:in wird zugeteilt — passend zur Sprache, auf Wunsch online per Video.
  3. Einsatz beim Notar — wir vermitteln die Verlesung und Erläuterung der Urkunde vollständig.

Sprachen

Wir dolmetschen beim Notar in vielen unserer 27 angebotenen Sprachen — besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch und Englisch.

Preise & Ablauf

LeistungRichtpreis
Dolmetscher 1 Std. (vor Ort, Göttingen)ab 93 €
Dolmetscher 1 Std. (online per Video)ab 110 €
Fahrtkosten außerhalb Göttingennach Aufwand

FAQ — Dolmetscher beim Notar

Wann ist ein Dolmetscher beim Notar Pflicht?

Sobald eine beteiligte Person der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. § 16 BeurkG verpflichtet den Notar dann, eine Übersetzung sicherzustellen — in der Regel durch eine vereidigte Dolmetscherin oder einen vereidigten Dolmetscher.

Muss die Urkunde auch schriftlich übersetzt werden?

Die mündliche Übersetzung in der Beurkundung ist die Regel. Auf Verlangen einer beteiligten Person ist die Niederschrift zusätzlich schriftlich zu übersetzen — auch das übernehmen wir.

Geht das auch online?

Sofern das Notariat eine Videozuschaltung zulässt, dolmetschen wir auch online. Bitte stimmen Sie das vorab mit Ihrem Notar ab.

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