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Sprachpaar Deutsch ↔ Arabisch

Übersetzer & Dolmetscher für Arabisch

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Arabisch aus einer Hand. Urkunden aus Syrien, Irak, Libanon, Ägypten und der gesamten arabischen Welt.

Arabisch ist eine unserer wichtigsten Sprachen — besonders für Personenstands-, Asyl- und Anerkennungs­verfahren. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Arabisch beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt. Urkunden werden in Hocharabisch (MSA) ausgestellt; wir übersetzen aus allen arabischen Ländern und beherrschen die regionalen Besonderheiten der Dokumente.

Wichtig zur Anerkennung: Nicht alle arabischen Staaten sind Mitglied des Haager Übereinkommens. Für Urkunden z. B. aus Syrien, Irak, Libanon und Ägypten ist oft keine Apostille möglich, sondern eine Legalisation bzw. eine Urkundenüberprüfung im Rahmen der Amtshilfe nötig. Was Ihre Behörde konkret verlangt, klären wir mit Ihnen — siehe auch Überbeglaubigung & Apostille.

Beglaubigte Übersetzungen Arabisch → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, dem BAMF, Notariaten, Hochschulen und Gerichten. Bei arabischen Namen ist die einheitliche Transliteration entscheidend: Wir übertragen Namen konsistent zur Schreibweise in Pass und Aufenthaltstitel, damit es bei Behörden keine Abweichungen gibt.

Typische arabische Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburtsurkunde (شهادة ميلاد), Heiratsurkunde (عقد زواج), Scheidungsurkunde (وثيقة طلاق)
  • Familienbuch / Familienstandsregister (بيان عائلي / دفتر العائلة)
  • Ledigkeitsbescheinigung und Ehefähigkeitsnachweis
  • Schul- und Hochschul­zeugnisse, Diplome, Notenübersichten (شهادة)
  • Führungszeugnis (صحيفة الحالة الجنائية) und Arbeitsbescheinigungen
  • Reisepass, Aufenthalts- und Identitätsdokumente
  • Medizinische Befunde, Impfbescheinigungen, Atteste

Herkunftsländer: Syrien, Irak, Libanon, Marokko, Ägypten, Saudi-Arabien u. a.

Dolmetschen Arabisch ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Arabisch–Deutsch für:

  • BAMF und Asylverfahren — Anhörungen, Folgetermine, Widerspruchsverfahren
  • Gerichtstermine — Amts-, Land-, Familien- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
  • Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
  • Behörden — Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialamt, Einbürgerung
  • Medizin — Klinik, Aufklärung, Psychotherapie

Preise für Arabisch-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Familienbuch (mehrseitig)ab 69 €
Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenspiegelab 89 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Arabisch-Übersetzungen

Brauche ich für syrische/irakische Urkunden eine Apostille?

Häufig nein — diese Länder sind nicht (oder nur eingeschränkt) Teil des Haager Übereinkommens. Statt einer Apostille verlangen deutsche Behörden oft eine Legalisation oder eine Urkundenüberprüfung. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung bzw. Ihre Behörde gibt vor, was nötig ist; wir beraten Sie dazu.

Wie werden arabische Namen übersetzt?

Wir übernehmen die Schreibweise, die bereits in Ihrem Reisepass oder Aufenthaltstitel steht, und vermerken abweichende Transliterationen. So vermeiden Sie Rückfragen und Abweichungen zwischen den Dokumenten.

Übersetzen Sie für das BAMF-Anhörungsverfahren?

Ja. Wir übersetzen Identitäts- und Herkunftsnachweise und stellen auf Wunsch vereidigte Dolmetscher:innen für Anhörungen. Die Übersetzung ist bundesweit anerkannt.

Warum unsere Arabisch-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung in Personenstands- und Asylunterlagen.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.