Für Hochschulbewerbungen, Zeugnisbewertungen und berufliche Anerkennungsverfahren kann es erforderlich sein, fremdsprachige Bildungsnachweise zusammen mit einer deutschen oder englischen Übersetzung einzureichen. Welche Dokumente und welche Form der Übersetzung benötigt werden, bestimmt die jeweilige Hochschule, ZAB, Anerkennungsstelle oder andere empfangende Stelle.
Wir organisieren Übersetzungen durch Übersetzerinnen und Übersetzer, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind. Diese bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Welche Bildungsdokumente wir übersetzen
- Schulabschlusszeugnisse und Nachweise der Hochschulzugangsberechtigung
- Hochschulabschlüsse und Promotionsurkunden
- Notenübersichten, Transcripts of Records und Modulbeschreibungen
- Berufsabschlüsse und Ausbildungsnachweise
- Arbeitszeugnisse und Fortbildungsnachweise
Bitte prüfen Sie vor Auftragserteilung, ob die empfangende Stelle zusätzlich die Originaldokumente, beglaubigte Kopien oder besondere Formate verlangt.
ZAB, anabin und weitere Anerkennungsstellen
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt Zeugnisbewertungen für bestimmte ausländische Hochschulabschlüsse aus. anabin bietet Informationen zur Einordnung ausländischer Bildungsinstitutionen und Abschlüsse. Für Studienzulassungen und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen können andere Stellen zuständig sein. Mehr zum Verfahren: Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Ob eine Übersetzung erforderlich ist und welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte den Vorgaben der zuständigen Stelle. Unsere Übersetzungsleistung stellt keine Bewertung oder Anerkennung des Abschlusses dar.
Sprachen, Noten und Abschlussbezeichnungen
Wir bieten Zeugnisübersetzungen in 32 Sprachen an, u. a. Arabisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch. Die Verfügbarkeit beglaubigter Übersetzungen hängt von der jeweiligen Sprachkombination und der Verfügbarkeit entsprechend ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer ab.
Noten und Abschlussbezeichnungen werden entsprechend den Ausgangsdokumenten wiedergegeben. Erforderliche sprachliche Anmerkungen werden als solche kenntlich gemacht. Eine Umrechnung von Noten oder Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt nicht; hierfür ist ausschließlich die zuständige Bewertungs- oder Anerkennungsstelle verantwortlich.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite) | ab 55 € |
| Diplom mit Notenspiegel | ab 89 € |
| Umfangreiches Transcript | nach Aufwand (Festpreis vorab) |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden, per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden, verbindlich.
- Übersetzung erhalten, 2-3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ, Zeugnis übersetzen
Muss mein Zeugnis vor der Übersetzung anerkannt sein?
Nein. Die Übersetzung kann unabhängig von einer späteren Bewertung oder Anerkennung des Abschlusses angefertigt werden.
Ob eine formelle Anerkennung oder Zeugnisbewertung erforderlich ist, hängt vom Verwendungszweck ab. Für ausländische Hochschulabschlüsse kann beispielsweise die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig sein. Bei reglementierten Berufen entscheiden die jeweils zuständigen Anerkennungsstellen; über eine Studienzulassung entscheidet die betreffende Hochschule beziehungsweise deren beauftragte Prüfstelle.
Ob eine Übersetzung benötigt wird und in welcher Form sie einzureichen ist, richtet sich nach den Vorgaben der empfangenden Stelle.
Werden die Noten in das deutsche Notensystem umgerechnet?
Nein. Wir geben Noten, Abschlussbezeichnungen und vorhandene Bewertungsskalen möglichst originalgetreu wieder. Eine Umrechnung oder Gleichsetzung mit deutschen Noten ist nicht Bestandteil der Übersetzung.
Im Ausgangsdokument enthaltene Erläuterungen, Notenschlüssel und Legenden werden mitübersetzt. Falls es für das Verständnis erforderlich ist, können eindeutig gekennzeichnete sprachliche Anmerkungen zu Abkürzungen oder Begriffen ergänzt werden. Eine solche Anmerkung stellt keine amtliche Bewertung oder Notenumrechnung dar.
Ob und wie eine Umrechnung erfolgt, entscheidet die zuständige Hochschule, uni-assist oder eine andere empfangende Stelle. Die ZAB nimmt im Rahmen ihrer Zeugnisbewertung keine Notenumrechnung vor.
Wird die Übersetzung von Hochschulen akzeptiert?
Unsere bestätigten, häufig als „beglaubigt" bezeichneten, Übersetzungen werden von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt und persönlich bescheinigt, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes für die betreffende Sprache ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind.
Solche Übersetzungen können bei Hochschulen, uni-assist, Anerkennungsstellen und Arbeitgebern eingereicht werden. Die abschließende Entscheidung über die Annahme sowie mögliche Anforderungen an Originale, Kopien, Übersetzungsrichtung oder Einreichungsform trifft die empfangende Stelle.
In der Regel müssen das Zeugnis in der Originalsprache und die vollständige Übersetzung gemeinsam eingereicht werden. Bitte prüfen Sie vor Auftragserteilung die aktuellen Vorgaben Ihrer Hochschule oder Anerkennungsstelle.