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Behördendokument · ab 39 €

Beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses

Deutsches Führungszeugnis für das Ausland oder ausländisches Führungszeugnis für deutsche Stellen, in 32 Sprachen, deutschlandweit einsetzbar.

Für Visa-, Arbeits- oder Aufenthaltsverfahren im Ausland kann eine Übersetzung des deutschen Führungszeugnisses erforderlich sein. Umgekehrt können deutsche Behörden, Anerkennungsstellen oder Arbeitgeber eine deutsche Übersetzung eines ausländischen Strafregisterauszugs verlangen.

Welche Dokumente, Übersetzungsformen und Echtheitsnachweise benötigt werden, bestimmt die jeweilige empfangende Stelle. Wir organisieren die Übersetzung durch Übersetzerinnen und Übersetzer, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind.

Typische Verwendungszwecke

Eine Übersetzung kann beispielsweise benötigt werden für:

  • Arbeits-, Visa- oder Aufenthaltsverfahren im Ausland
  • Einbürgerungs- und Aufenthaltsverfahren in Deutschland
  • Bewerbungen für bestimmte regulierte oder sicherheitsrelevante Tätigkeiten
  • Adoptionsverfahren
  • sonstige behördliche Zuverlässigkeits- oder Eignungsprüfungen

Ob im konkreten Verfahren ein Führungszeugnis oder Strafregisterauszug verlangt wird, sollte vor Auftragserteilung mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.

Deutsches Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland

Das deutsche Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz ausgestellt. Abhängig vom Zielland und Verwendungszweck kann zusätzlich eine Apostille, Endbeglaubigung oder ein anderer Echtheitsnachweis erforderlich sein.

Wir übersetzen das ausgestellte Führungszeugnis sowie eine bereits vorhandene Apostille oder einen vorhandenen Beglaubigungsvermerk. Apostillen für Bundesurkunden werden nicht von uns ausgestellt. Informationen zum jeweiligen Verfahren erhalten Sie beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten oder bei der empfangenden ausländischen Stelle. Mehr dazu: Überbeglaubigung & Apostille.

Ausländische Strafregisterauszüge

Wir bieten Übersetzungen ausländischer Führungszeugnisse und Strafregisterauszüge in 32 Sprachen an, darunter Türkisch (Adli Sicil Kaydı), Arabisch, Russisch (справка о несудимости) und Ukrainisch. Die Verfügbarkeit einer beglaubigten Übersetzung hängt von der jeweiligen Sprachkombination und der Verfügbarkeit entsprechend ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer ab.

Preise & Ablauf

LeistungRichtpreis
Führungszeugnis (Standard)ab 39 €
Führungszeugnis inkl. Apostilleab 59 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %
  1. Scan/Foto senden, per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden, verbindlich.
  3. Übersetzung erhalten, 2-3 Werktage, Express ab 24 Stunden.

FAQ, Führungszeugnis übersetzen

Wo bekomme ich das deutsche Führungszeugnis und die Apostille?

Das Führungszeugnis beantragen Sie in der Regel bei Ihrer Meldebehörde; ausgestellt wird es vom Bundesamt für Justiz. Zur Apostille bzw. dem für Ihr Zielland passenden Echtheitsnachweis informiert die zuständige Stelle. Die Übersetzung übernehmen wir.

Mein Führungszeugnis ist noch nicht da, können Sie schon ein Angebot machen?

Ja. Da Führungszeugnisse einheitlich aufgebaut sind, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Übersetzt wird, sobald das Dokument vorliegt.

Wird die Übersetzung im Ausland akzeptiert?

Für viele Länder ja, oft zusammen mit Apostille. Bitte nennen Sie uns das Zielland, dann prüfen wir die Anforderungen (Apostille/Legalisation).

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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

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