Das polizeiliche Führungszeugnis (Strafregisterauszug) wird in beide Richtungen gebraucht: das deutsche Führungszeugnis für Visa, Arbeit oder Aufenthalt im Ausland — und ausländische Führungszeugnisse für deutsche Arbeitgeber, Behörden und Einbürgerung. Der Sprachendienst übersetzt beides beglaubigt nach § 142 ZPO.
Typische Anlässe
- Arbeit/Visum im Ausland — deutsches Führungszeugnis übersetzt (oft mit Apostille)
- Einbürgerung & Aufenthalt — ausländisches Führungszeugnis für deutsche Behörden
- Bewerbung in regulierten Berufen (Pflege, Sicherheit, Erziehung)
- Adoption und behördliche Eignungsprüfungen
Deutsches Führungszeugnis fürs Ausland
Das deutsche Führungszeugnis stellt das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn aus; die Apostille dazu erteilt ebenfalls das BfJ. Für die Verwendung im Ausland übersetzen wir Führungszeugnis und Apostille gemeinsam. Mehr dazu: Überbeglaubigung & Apostille.
Ausländisches Führungszeugnis für deutsche Stellen
Ausländische Strafregisterauszüge übersetzen wir aus allen 27 Sprachen ins Deutsche — z. B. Türkisch (Adli Sicil Kaydı), Arabisch, Russisch (справка о несудимости).
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Führungszeugnis (Standard) | ab 39 € |
| Führungszeugnis inkl. Apostille | ab 59 € |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
- Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ — Führungszeugnis übersetzen
Wo bekomme ich das deutsche Führungszeugnis und die Apostille?
Das Führungszeugnis beantragen Sie beim Bürgeramt; ausgestellt wird es vom Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn, das auch die Apostille dafür erteilt. Die Übersetzung übernehmen wir.
Mein Führungszeugnis ist noch nicht da — können Sie schon ein Angebot machen?
Ja. Da Führungszeugnisse einheitlich aufgebaut sind, nennen wir Ihnen vorab einen Festpreis. Übersetzt wird, sobald das Dokument vorliegt.
Wird die Übersetzung im Ausland akzeptiert?
Für viele Länder ja — oft zusammen mit Apostille. Bitte nennen Sie uns das Zielland, dann prüfen wir die Anforderungen (Apostille/Legalisation).