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Deutschlandweit · Online & vor Ort
Urkundenübersetzung · ab 45 €

Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde

In 27 Sprachen, bundesweit anerkannt — für Standesamt, Namensführung, Ausländerbehörde und Familiennachzug. Festpreis in 2 Stunden.

Ob Heirat im Ausland, Namensänderung oder Familiennachzug — für die Heiratsurkunde (bzw. Eheurkunde) verlangen deutsche Behörden eine beglaubigte Übersetzung. Der Sprachendienst übersetzt sie nach § 142 ZPO, bundesweit anerkannt. Scan senden, per Post oder digital signiert erhalten.

Wofür Sie die Übersetzung der Heiratsurkunde brauchen

  • Anerkennung einer Auslandsehe in Deutschland
  • Namensführung nach der Eheschließung beim Standesamt
  • Familiennachzug und Aufenthaltstitel des Ehepartners
  • Einbürgerung und Anlage des Familienbuchs
  • Renten-, Steuer- und Erbangelegenheiten

Aus welchen Sprachen wir übersetzen

Heiratsurkunden übersetzen wir aus allen 27 Sprachen — häufig Türkisch, Arabisch und Russisch. Bei der Eheschließung wird oft zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt — auch diese übersetzen wir.

Brauche ich eine Apostille?

Bei ausländischen Heiratsurkunden ist je nach Land eine Apostille oder Legalisation nötig. Schicken Sie uns die Urkunde inkl. Apostille — wir übersetzen beides. Details: Überbeglaubigung & Apostille.

Preise & Ablauf

LeistungRichtpreis
Heiratsurkunde (Standard)ab 45 €
Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigungab 45 €
Urkunde inkl. Apostilleab 65 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %
  1. Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
  3. Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.

FAQ — Heiratsurkunde übersetzen

Welche Dokumente brauche ich für die Eheschließung in Deutschland?

Meist Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und Aufenthalts-/Meldebescheinigung — bei bestehender Auslandsehe die Heiratsurkunde. Das Standesamt nennt das genaue Set; wir übersetzen alles beglaubigt.

Wird die Übersetzung bundesweit anerkannt?

Ja, nach § 142 ZPO bei allen Standesämtern und Behörden in Deutschland.

Brauchen Sie das Original?

Nein, ein guter Scan oder ein Foto reicht. Die Vorlageart vermerken wir auf der Übersetzung.

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