Für deutsche Behörden und andere Institutionen kann es erforderlich sein, eine fremdsprachige Heiratsurkunde (bzw. Eheurkunde) zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen. Wir organisieren die Übersetzung durch Übersetzerinnen und Übersetzer, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind. Diese bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Für die Angebotserstellung genügt zunächst ein gut lesbarer Scan. Ob für das jeweilige Verfahren zusätzlich das Original, eine beglaubigte Kopie oder eine bestimmte Verbindung mit der Übersetzung benötigt wird, entscheidet die empfangende Stelle.
Typische Verwendungszwecke
Eine Übersetzung der Heiratsurkunde kann beispielsweise benötigt werden für:
- den Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe
- eine freiwillige Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
- eine Namenserklärung nach der Eheschließung
- Familiennachzug und aufenthaltsrechtliche Verfahren
- Einbürgerungsverfahren
- Renten-, Steuer- und Erbangelegenheiten
Welche Dokumente und Übersetzungsformen erforderlich sind, sollte vor Auftragserteilung mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
Sprachen und weitere Dokumente
Wir bieten Übersetzungen von Heiratsurkunden in 32 Sprachen an, häufig Türkisch, Arabisch und Russisch. Die Verfügbarkeit beglaubigter Übersetzungen hängt von der jeweiligen Sprachkombination und der Verfügbarkeit entsprechend ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer ab.
Auch Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen und weitere im Zusammenhang mit einer Eheschließung benötigte Dokumente können wir übersetzen. Welche Unterlagen erforderlich sind, legt das zuständige Standesamt beziehungsweise die zuständige ausländische Stelle fest.
Papierfassung und elektronische Ausfertigung
Die Übersetzung kann per Post geliefert werden. Soweit die empfangende Stelle elektronische Dokumente akzeptiert, kann je nach Verfügbarkeit auch eine mit qualifizierter elektronischer Signatur versehene Fassung angeboten werden.
Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung
Abhängig vom Ausstellungsstaat und dem jeweiligen Verfahren kann ein zusätzlicher Echtheitsnachweis erforderlich sein, beispielsweise eine Apostille, Legalisation oder besondere Urkundenüberprüfung. Vorhandene Apostillen und Beglaubigungsvermerke können mitübersetzt werden. Details: Überbeglaubigung & Apostille.
Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Behörde oder Auslandsvertretung.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Heiratsurkunde (Standard) | ab 45 € |
| Ehefähigkeitszeugnis / Ledigkeitsbescheinigung | ab 45 € |
| Urkunde inkl. Apostille | ab 65 € |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden, per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden, verbindlich.
- Übersetzung erhalten, 2-3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ, Heiratsurkunde übersetzen
Welche Dokumente brauche ich für die Eheschließung in Deutschland?
Meist Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und Aufenthalts-/Meldebescheinigung, bei bestehender Auslandsehe die Heiratsurkunde. Das Standesamt nennt das genaue Set; wir übersetzen alles beglaubigt.
Wird die Übersetzung bundesweit angenommen?
Beglaubigte Übersetzungen durch ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen werden bundesweit bei Standesämtern und Behörden vorgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Annahme trifft die jeweils zuständige Stelle.
Brauchen Sie das Original?
Nein, ein guter Scan oder ein Foto reicht. Die Vorlageart vermerken wir auf der Übersetzung.