Für die Einbürgerung verlangt die Behörde diverse ausländische Dokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung. Der Sprachendienst übersetzt das komplette Set nach § 142 ZPO — bundesweit anerkannt, damit Ihr Antrag nicht an fehlenden Unterlagen scheitert.
Welche Unterlagen häufig zu übersetzen sind
- Geburtsurkunde (und der Kinder)
- Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
- Führungszeugnis aus dem Herkunftsland
- Identitäts-/Staatsangehörigkeitsnachweise, Reisepass
- Ggf. Zeugnisse und Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung
Die genaue Liste legt Ihre Einbürgerungsbehörde fest. Senden Sie uns die Dokumente — wir erstellen ein Festpreis-Angebot fürs gesamte Paket.
Aus welchen Sprachen wir übersetzen
Alle 27 Sprachen, besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch und Persisch. Namen übertragen wir konsistent zu Pass und Aufenthaltstitel — wichtig, damit die Behörde keine Abweichungen beanstandet.
Apostille / Legalisation
Je nach Herkunftsland verlangt die Behörde eine Apostille oder Legalisation der Originalurkunden. Wir übersetzen diese mit und beraten zum richtigen Weg — siehe Überbeglaubigung & Apostille.
FAQ — Einbürgerung
Bekomme ich einen Gesamtpreis für alle Unterlagen?
Ja. Schicken Sie uns alle Dokumente, wir erstellen ein verbindliches Festpreis-Angebot fürs komplette Einbürgerungs-Paket.
Werden die Übersetzungen von der Einbürgerungsbehörde akzeptiert?
Ja, beglaubigte Übersetzungen nach § 142 ZPO werden bundesweit von allen Einbürgerungsbehörden anerkannt.
Wie schnell geht das?
Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden. Bei Paketen stimmen wir den Liefertermin mit Ihnen ab.