0551 89 24 92 67 info@dersprachendienst.de Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr
Deutschlandweit · Online & vor Ort
Anlass · Einbürgerung

Übersetzungen für die Einbürgerung

Alle Unterlagen für Ihren Einbürgerungsantrag — beglaubigt, bundesweit anerkannt, in 27 Sprachen. Schnell und vollständig aus einer Hand.

Für die Einbürgerung verlangt die Behörde diverse ausländische Dokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung. Der Sprachendienst übersetzt das komplette Set nach § 142 ZPO — bundesweit anerkannt, damit Ihr Antrag nicht an fehlenden Unterlagen scheitert.

Welche Unterlagen häufig zu übersetzen sind

Die genaue Liste legt Ihre Einbürgerungsbehörde fest. Senden Sie uns die Dokumente — wir erstellen ein Festpreis-Angebot fürs gesamte Paket.

Aus welchen Sprachen wir übersetzen

Alle 27 Sprachen, besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch und Persisch. Namen übertragen wir konsistent zu Pass und Aufenthaltstitel — wichtig, damit die Behörde keine Abweichungen beanstandet.

Apostille / Legalisation

Je nach Herkunftsland verlangt die Behörde eine Apostille oder Legalisation der Originalurkunden. Wir übersetzen diese mit und beraten zum richtigen Weg — siehe Überbeglaubigung & Apostille.

FAQ — Einbürgerung

Bekomme ich einen Gesamtpreis für alle Unterlagen?

Ja. Schicken Sie uns alle Dokumente, wir erstellen ein verbindliches Festpreis-Angebot fürs komplette Einbürgerungs-Paket.

Werden die Übersetzungen von der Einbürgerungsbehörde akzeptiert?

Ja, beglaubigte Übersetzungen nach § 142 ZPO werden bundesweit von allen Einbürgerungsbehörden anerkannt.

Wie schnell geht das?

Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden. Bei Paketen stimmen wir den Liefertermin mit Ihnen ab.

Chat