Für ein Einbürgerungsverfahren kann die zuständige Behörde verlangen, dass fremdsprachige Dokumente zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Welche Unterlagen und welche Form erforderlich sind, bestimmt Ihre Einbürgerungsbehörde.
Wir organisieren die Übersetzung der von Ihnen eingereichten Dokumente durch Übersetzerinnen und Übersetzer, die nach den Vorschriften eines deutschen Bundeslandes hierzu ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind. Sie bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzungen nach den jeweils geltenden Vorschriften. Die abschließende Entscheidung über die Annahme der Unterlagen trifft die zuständige Behörde.
Häufig angefragte Dokumente
Je nach Verfahren und behördlicher Anforderung können beispielsweise folgende fremdsprachige Unterlagen zu übersetzen sein:
- Geburtsurkunden der antragstellenden Person und gegebenenfalls ihrer Kinder
- Heiratsurkunden oder Scheidungsentscheidungen
- Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland
- Identitäts- und Staatsangehörigkeitsnachweise
- gegebenenfalls Zeugnisse und weitere von der Behörde angeforderte Nachweise
Bitte orientieren Sie sich an der Unterlagenliste Ihrer Einbürgerungsbehörde. Auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Dokumente erstellen wir ein verbindliches Angebot für die Übersetzungsleistungen.
Sprachen und Namensschreibweisen
Wir bieten Übersetzungen in 32 Sprachen an, besonders häufig Türkisch, Arabisch, Russisch und Persisch. Die Verfügbarkeit beglaubigter Übersetzungen hängt von der jeweiligen Sprachkombination und der Verfügbarkeit entsprechend ermächtigter Übersetzerinnen und Übersetzer ab.
Namen und andere Personenangaben werden entsprechend den Ausgangsdokumenten wiedergegeben. Vorhandene Schreibweisen in Reisepässen oder Aufenthaltstiteln können bei der Bearbeitung berücksichtigt und erkennbare Abweichungen transparent vermerkt werden.
Apostille, Legalisation und Urkundenüberprüfung
Abhängig vom Ausstellungsstaat und den Anforderungen der zuständigen Behörde kann zusätzlich ein Echtheitsnachweis erforderlich sein, beispielsweise durch Apostille, Legalisation oder ein besonderes Urkundenüberprüfungsverfahren. Vorhandene Beglaubigungs- und Apostillenvermerke können in die Übersetzung einbezogen werden, siehe Überbeglaubigung & Apostille.
Wir geben allgemeine organisatorische Hinweise zum Ablauf. Verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Nachweisen erteilen die zuständige Einbürgerungsbehörde, die Auslandsvertretung oder die für die Urkunde zuständige Stelle.
FAQ, Einbürgerung
Bekomme ich einen Gesamtpreis für alle Unterlagen?
Ja. Schicken Sie uns alle Dokumente, wir erstellen ein verbindliches Festpreis-Angebot fürs komplette Einbürgerungs-Paket.
Werden die Übersetzungen von der Einbürgerungsbehörde akzeptiert?
Beglaubigte Übersetzungen durch ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer:innen werden regelmäßig bei Einbürgerungsverfahren vorgelegt. Die abschließende Entscheidung über die Annahme der Unterlagen trifft die jeweils zuständige Behörde.
Wie schnell geht das?
Standard 2-3 Werktage, Express ab 24 Stunden. Bei Paketen stimmen wir den Liefertermin mit Ihnen ab.