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Sprachpaar Deutsch ↔ Persisch (Farsi)

Übersetzer & Dolmetscher für Persisch (Farsi)

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Persisch aus einer Hand. Vom Shenasnameh bis zum Hochschuldiplom, durch Muttersprachler:innen.

Persisch (Farsi) ist die Amtssprache des Iran. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Persisch beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt. Das zentrale iranische Dokument ist das Shenasnameh (شناسنامه) — ein persönliches Personenstandsbuch, in das Geburt, Heirat, Kinder und Tod eingetragen werden; wir übersetzen es vollständig und behördensicher.

Wichtig zur Anerkennung: Der Iran ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens. Iranische Urkunden können daher nicht apostilliert werden — stattdessen ist in der Regel eine Legalisation bzw. eine Bestätigung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung nötig. Mehr dazu: Überbeglaubigung & Legalisation.

Beglaubigte Übersetzungen Persisch → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, dem BAMF, Notariaten, Hochschulen und Gerichten. Wir übertragen persische Namen und das iranische Datum (Sonnen-Hidschra-Kalender) korrekt und rechnen Datumsangaben auf Wunsch in den gregorianischen Kalender um.

Typische iranische Dokumente, die wir übersetzen

  • Personenstandsbuch Shenasnameh (شناسنامه) und Nationalkarte Kart-e Melli
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (عقدنامه), Scheidungsurkunde (طلاق‌نامه)
  • Ledigkeitsbescheinigung für die Eheschließung in Deutschland
  • Schul- und Hochschul­zeugnisse, Diplome, Notenübersichten (دانشنامه, ریز نمرات)
  • Führungszeugnis (گواهی عدم سوء پیشینه) und Arbeitsbescheinigungen
  • Führerschein, medizinische Befunde und Atteste

Herkunftsland: Iran. Persisch wird auch in Afghanistan (als Dari) und Tadschikistan gesprochen — für afghanische Dokumente sprechen Sie uns bitte gezielt an.

Dolmetschen Persisch ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Persisch–Deutsch für:

  • BAMF und Asylverfahren — Anhörungen und Folgetermine
  • Gerichtstermine — Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
  • Standesamt — Eheschließung mit iranischem Partner / iranischer Partnerin
  • Behörden — Ausländerbehörde, Einbürgerung, Jobcenter
  • Medizin — Klinik- und Aufklärungsgespräche, Psychotherapie

Preise für Persisch-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Shenasnameh (mehrseitig)ab 69 €
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenspiegelab 89 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Persisch/Farsi-Übersetzungen

Was ist ein Shenasnameh und muss es komplett übersetzt werden?

Das Shenasnameh ist das iranische Personenstandsbuch mit allen wichtigen Lebensereignissen. Behörden verlangen meist die vollständige beglaubigte Übersetzung inklusive aller Eintragungs- und Änderungsseiten.

Iranische Urkunde ohne Apostille — geht das?

Da der Iran nicht dem Haager Übereinkommen angehört, gibt es keine Apostille. Üblich ist eine Legalisation bzw. Echtheitsprüfung über die deutsche Botschaft in Teheran. Ihre Behörde sagt Ihnen, welcher Nachweis verlangt wird — wir unterstützen bei der Übersetzung.

Rechnen Sie das iranische Datum um?

Ja. Das iranische Datum (Sonnen-Hidschra) geben wir originalgetreu wieder und ergänzen auf Wunsch das gregorianische Datum in Klammern.

Warum unsere Persisch-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit iranischen Urkunden.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.