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Urkunden für das Ausland

Überbeglaubigung & Apostille deutscher Urkunden — nach Bundesland

Welche Behörde beglaubigt Ihre deutsche Urkunde für die Verwendung im Ausland? Wir erklären Vorbeglaubigung, Überbeglaubigung und Apostille — und zeigen die zuständige Stelle in allen 16 Bundesländern.

Viele Kundinnen und Kunden fragen uns nach der Überbeglaubigung von Unterlagen, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden. Die Begriffe und Zuständigkeiten sind verwirrend — und sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Diese Seite gibt Ihnen einen klaren Überblick.

Vorbeglaubigung, Überbeglaubigung, Endbeglaubigung — was ist was?

Bevor eine deutsche Urkunde im Ausland anerkannt wird, durchläuft sie je nach Zielland ein- oder mehrstufige Beglaubigungsschritte:

  • Vorbeglaubigung: Eine erste Bestätigung der Echtheit durch eine Stelle in der Nähe des Ausstellers (z. B. die Schule bei Zeugnissen oder die ausstellende Behörde). Sie ist oft die Voraussetzung dafür, dass die übergeordnete Stelle überhaupt eine Apostille oder Endbeglaubigung erteilen kann.
  • Apostille (Haager Übereinkommen): Wird die Urkunde in einem Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens verwendet, ersetzt die Apostille jede weitere Beglaubigung. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Bundeslandes erteilt, in dem die Urkunde ausgestellt wurde — diese Zuständigkeit ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (siehe Tabelle unten).
  • Endbeglaubigung / Überbeglaubigung: Soll die Urkunde in einem Land verwendet werden, das nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist, ist statt der Apostille eine Legalisation durch die ausländische Auslandsvertretung nötig. Davor verlangen die meisten dieser Länder eine Endbeglaubigung (früher „Überbeglaubigung" genannt). Diese erteilt seit dem 01.01.2023 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel — und zwar nur, wenn die Urkunde zuvor von der zuständigen Landesstelle vorbeglaubigt wurde. Das Auswärtige Amt selbst nimmt seit 2023 keine Über- oder Endbeglaubigungen mehr vor.

Kurz gesagt: Haager-Land → eine Apostille der zuständigen Landesstelle genügt. Nicht-Haager-Land → Vorbeglaubigung (Land) → Endbeglaubigung (BfAA) → Legalisation (Botschaft). Quelle: Auswärtiges Amt — Beglaubigung / Legalisation / Apostille.

Der Weg Ihrer Urkunde ins Ausland

  1. Haager-Land: Eine Apostille der zuständigen Landesstelle (siehe Tabelle) genügt — fertig.
  2. Nicht-Haager-Land: Vorbeglaubigung (Landesstelle) → Endbeglaubigung (BfAA) → Legalisation (ausländische Botschaft in Deutschland).

Zuständige Stelle nach Bundesland und Urkundenart

Die Zuständigkeit ist nicht bundeseinheitlich geregelt — sie hängt vom Bundesland und der Urkundenart ab. Im Zweifel hilft eine kurze Rückfrage bei der ausstellenden Behörde — oder bei uns.

BundeslandPersonenstands- & Verwaltungs­urkundenGerichts- & Notar­urkundenSchul- & Hochschul­zeugnisse
Baden-WürttembergRegierungspräsidium (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen)LandgerichtKultusministerium (Schule) / Wissenschaftsministerium (Hochschule) — erteilen Apostille direkt
BayernRegierung des RegierungsbezirksÖrtliches LandgerichtRegierung des Bezirks (nach Vorbeglaubigung durch Schule/Hochschule)
BerlinLandesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)LABO bzw. Senatsverwaltung für Justiz / GerichtLABO
BrandenburgMinisterium des Innern und für KommunalesPräsident/in des Landgerichts (über Justizministerium)Innenministerium (Vorbeglaubigung durch MBJS)
BremenSenator/in für InneresLandgericht BremenSenator für Inneres (Vorbeglaubigung der Zeugnisse)
HamburgBehörde für Inneres und Sport (Amt für Migration)Behörde für Inneres und SportBehörde für Inneres und Sport
HessenRegierungspräsidium Darmstadt (landesweit)Örtliches LandgerichtRP Darmstadt (nach Vorbeglaubigung durch Schule/Hochschule)
Mecklenburg-VorpommernMinisterium für InneresOberlandesgericht / Landgerichtspräsident/inInnenministerium (nach Vorbeglaubigung)
NiedersachsenPolizeidirektionen (Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück)Örtliches LandgerichtPolizeidirektion (Vorbeglaubigung durch RLSB bzw. Hochschule)
Nordrhein-WestfalenBezirksregierung (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster); Standesamtsurkunden: BR KölnÖrtliches LandgerichtZuständige Bezirksregierung (nach Vorbeglaubigung)
Rheinland-PfalzAufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), TrierÖrtliches LandgerichtADD Trier (nach Vorbeglaubigung)
SaarlandLandesverwaltungsamtLandgericht SaarbrückenLandesverwaltungsamt (nach Vorbeglaubigung)
SachsenLandesdirektion Sachsen (Chemnitz, Dresden, Leipzig)Örtliches LandgerichtLandesdirektion Sachsen (nach Vorbeglaubigung)
Sachsen-AnhaltLandesverwaltungsamt (Magdeburg)Örtliches LandgerichtLandesverwaltungsamt (nach Vorbeglaubigung)
Schleswig-HolsteinMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und SportÖrtliches Landgericht / JustizverwaltungInnenministerium (nach Vorbeglaubigung)
ThüringenThüringer Landesverwaltungsamt (Weimar)Thüringer LandgerichteLandesverwaltungsamt (Vorbeglaubigung durch Schule/Hochschule)
Bundesbehörden (z. B. Kraftfahrt-Bundesamt, Robert-Koch-Institut, Bundesnetzagentur)Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Brandenburg an der Havel — Ausnahme: DPMA & Bundespatentgericht → Präsident des DPMA; Führungszeugnis → Bundesamt für Justiz, Bonn

Stand: 2026. Die Länderzuständigkeiten ändern sich gelegentlich; maßgeblich ist im Einzelfall die Auskunft der ausstellenden Behörde bzw. die offizielle Übersicht des Auswärtigen Amts. Gerichts- und Notarurkunden laufen praktisch überall über das örtlich zuständige Landgericht; Schul-/Hochschulzeugnisse benötigen fast immer eine Vorbeglaubigung durch Schule bzw. Hochschule (Ausnahme Baden-Württemberg: Ministerien apostillieren direkt).

Wo wir Ihnen helfen

Die Beschaffung der Apostille bzw. Über-/Endbeglaubigung ist eine hoheitliche Aufgabe der Behörden — diese übernehmen wir nicht. Was wir bieten:

  • Beratung: Welche Beglaubigung brauchen Sie, von welcher Stelle, für welches Land?
  • Beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde inkl. Apostille / Beglaubigungsvermerk — gerichtsfest und international anerkannt.
  • Begleitung bei Behördengängen und Empfehlung kompetenter Partnerkanzleien für die Beschaffung.

FAQ — häufige Fragen zur Überbeglaubigung

Was ist der Unterschied zwischen Überbeglaubigung und Apostille?

Die Apostille genügt für Länder des Haager Übereinkommens und ersetzt jede weitere Beglaubigung. Die Überbeglaubigung (heute „Endbeglaubigung") ist für Länder außerhalb des Übereinkommens nötig und wird vom BfAA erteilt, bevor die Botschaft die Legalisation vornimmt.

Wer macht die Endbeglaubigung seit 2023?

Seit dem 01.01.2023 das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel — vorher das Bundesverwaltungsamt. Voraussetzung ist eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Landesstelle.

Brauche ich für mein Zielland eine Apostille oder eine Legalisation?

Das hängt davon ab, ob das Land Mitglied des Haager Übereinkommens ist. Fragen Sie im Zweifel die ausländische Stelle, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll — oder uns.

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