Ob ein Asylanhörungstermin beim BAMF, eine Vertragsverhandlung in englischer Sprache, ein Trauungstermin im Standesamt oder eine internationale Konferenz: Beim Dolmetschen entscheidet die Qualität der Verständigung über Recht, Geschäft und Zukunft. Wir vermitteln Ihnen qualifizierte Dolmetscher:innen, die nicht nur sprachlich, sondern auch fachlich und kulturell zu Ihrem Anlass passen.
Unsere Dolmetsch-Leistungen im Überblick
Gerichts- und Behördendolmetschen
Wir dolmetschen bei Verhandlungen vor Amts-, Land- und Verwaltungsgerichten, bei polizeilichen Vernehmungen, BAMF-Anhörungen, Notarterminen, Standesamtsterminen sowie bei Ausländerbehörden. Alle unsere Dolmetscher:innen sind öffentlich bestellt und allgemein beeidigt, was Voraussetzung für eine ladungsfähige Bestätigung und eine korrekte Abrechnung nach JVEG ist.
Konferenz- und Verhandlungsdolmetschen
Bei Konferenzen, Fachtagungen, Vorstandssitzungen oder M&A-Closings dolmetschen wir simultan aus der Kabine, konsekutiv am Tisch oder flüsternd direkt ins Ohr. Wir vermitteln auf Wunsch komplette Teams (mindestens zwei Dolmetscher:innen pro Sprache), inkl. Dolmetschtechnik, Kabinen und Empfangsgeräte.
Online-Dolmetschen (RSI)
Über Zoom, Microsoft Teams, Interprefy oder Kudo dolmetschen wir Ihre Online-Meetings, Hybrid-Events und Schulungen in Echtzeit, ohne Reisezeiten, ohne Aufwand vor Ort. Wir beraten Sie zur passenden Plattform und übernehmen die technische Einrichtung.
Verhandlungsdolmetschen für Unternehmen
Auch im B2B-Alltag, etwa bei Lieferantengesprächen, Werksführungen oder Vertragsabschlüssen, sind wir Ihr stiller, präziser Partner. Diskretion und Branchenkenntnis sind selbstverständlich; auf Wunsch unterzeichnen wir vor jedem Einsatz eine Verschwiegenheitserklärung (NDA).
Wann benötigen Sie eine:n allgemein beeidigte:n Dolmetscher:in?
- Gerichtsverfahren (Zivil-, Straf-, Familien-, Verwaltungsrecht)
- Notartermine (Immobilienkauf, Eheverträge, Vollmachten)
- Standesamt, z. B. Anmeldung der Eheschließung mit ausländischem Partner
- BAMF-Anhörungen und Asylverfahren
- Polizeiliche Vernehmungen
- Beurkundungen, Beglaubigungen, Apostillen
Wichtig zu wissen: Allgemein beeidigte Dolmetscher:innen dürfen vor Gericht eingesetzt werden und legen einmalig einen Eid ab, der für alle künftigen Einsätze gilt (§ 189 GVG). Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine ladungsfähige Bestätigung aus.
Preise & Abrechnung
Bei Behörden und Gerichten rechnen wir nach dem JVEG (Justizvergütungsgesetz). Für privatwirtschaftliche Aufträge bieten wir Tages- oder Halbtagessätze:
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Einsatz vor Behörde / Notar (1 Std., Göttingen) | ab 93 € |
| Halbtagessatz Konferenzdolmetschen (bis 4 Std.) | ab 550 € |
| Tagessatz Konferenzdolmetschen (bis 8 Std.) | ab 880 € |
| Online-Dolmetschen pro Stunde | ab 110 € |
| Reisezeit & Anfahrt | nach Aufwand |
Sprachen, in denen wir dolmetschen
Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Persisch (Farsi), Dari, Kurdisch (Kurmandschi & Sorani), Russisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Tigrinya, Ukrainisch, Bulgarisch, Slowakisch, Schwedisch, Paschtu, Urdu, Ungarisch, Portugiesisch, Somali, Georgisch und Armenisch, jeweils in Kombination mit Deutsch. Andere Sprachpaare auf Anfrage.
Ihr Vorteil bei uns
- Beeidigte Dolmetscher:innen: ladungsfähige Bestätigung inklusive
- Branchenerfahrung: Recht, Asyl, Medizin, Wirtschaft
- Schnelle Verfügbarkeit: häufig binnen 24 Stunden buchbar
- Diskretion: NDA auf Wunsch, geprüfte Mitarbeitende
- Transparenz: verbindliches Festpreis-Angebot vorab