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Zeugnis · Diplom · Berufsabschluss

Anerkennung ausländischer Abschlüsse, beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse

Wir übersetzen Schulzeugnisse, Hochschuldiplome und Berufsabschlüsse für alle deutschen Anerkennungsstellen. Schnell, deutschlandweit einsetzbar, ab 55 €.

Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und möchten in Deutschland studieren oder arbeiten? Für die Anerkennung Ihrer Qualifikation brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung aller relevanten Zeugnisse. Wir übersetzen seit 25 Jahren für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), Anerkennungsstellen der Bundesländer, Universitäten und Berufsverbände.

Für welche Verfahren wir übersetzen

  • ZAB / KMK, Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse
  • Studium in Deutschland, Bewerbung an Universitäten und Fachhochschulen
  • Anerkennung Berufsabschlüsse, IHK, Handwerkskammer, Landesbehörden
  • Approbation, Ärzt:innen, Apotheker:innen, Pharmazeut:innen
  • Lehramt-Anerkennung, Kultusministerien der Bundesländer
  • Pflegeberufe, Anerkennung als Pflegefachkraft
  • Ingenieurkammern, Eintragung in die Ingenieurliste
  • Promotion in Deutschland, Bewerbung bei deutschen Doktoraten

Welche Dokumente Sie typischerweise übersetzen lassen müssen

  • Schulzeugnisse, Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung
  • Hochschuldiplome, Bachelor, Master, PhD
  • Transcript of Records, Notenspiegel mit Fächern und ECTS
  • Diploma Supplement, englische Zusatzbescheinigung
  • Berufsabschlüsse, Berufsschulzeugnisse, Gesellenprüfungen
  • Arbeitszeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen
  • Approbationsurkunden
  • Modulbeschreibungen für detaillierte Anerkennung

Apostille, ja oder nein?

Die meisten Anerkennungsstellen verlangen nicht zwingend eine Apostille auf den ausländischen Zeugnissen; eine beglaubigte Übersetzung reicht. Es gibt aber Ausnahmen:

  • Ärztliche Approbation, Apostille fast immer Pflicht
  • Lehramt, je nach Bundesland
  • Hochschul-Anrechnung, manchmal verlangt

Im Zweifel: Bei der Anerkennungsstelle direkt nachfragen. Wir übersetzen die Apostille mit, falls vorhanden, Aufpreis 25 €.

Übersicht Anerkennungsstellen

BereichZuständige Stelle
Hochschulabschluss (allgemein)Anabin-Datenbank + ZAB
Studium-Bewerbunguni-assist.de oder direkt die Uni
Ärzt:innenLandesärztekammer / Approbationsbehörde
PflegekräfteLandesgesundheitsbehörde
LehrkräfteKultusministerium des Bundeslandes
HandwerkHandwerkskammer
Ingenieur:innenIngenieurkammer
Sonstige BerufeIHK FOSA oder zuständige Landesstelle

Was kostet die Übersetzung?

DokumentPreis
Schulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom-Urkundeab 45 €
Notenspiegel/Transcript (ca. 2 Seiten)ab 89 €
Diploma Supplement (ca. 4 Seiten)ab 150 €
Approbationsurkundeab 65 €
Modulbeschreibungen (pro Normseite)ab 35 €
Komplettpaket Bachelor (Diplom + Transcript)ab 125 €

Ablauf in 4 Schritten

  1. Dokumente schicken, als Scan oder Foto per Mail/Formular/WhatsApp.
  2. Festpreis erhalten, in 2 Stunden ein verbindliches Angebot.
  3. Übersetzung in 2-3 Werktagen, beglaubigt, für Behörden & Gerichte.
  4. Einreichung, Original + Übersetzung gemeinsam bei der Anerkennungsstelle.

Tipp: Lassen Sie sich vor der Übersetzung von der Anerkennungsstelle eine Liste schicken, die genau aufzeigt, welche Dokumente erforderlich sind. So sparen Sie Geld, weil wir nur das Notwendige übersetzen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Anerkennung insgesamt?

Standarddokumente übersetzen wir häufig innerhalb von zwei bis drei Werktagen. Die Bearbeitungszeit hängt von der Sprache, dem Umfang, der Lesbarkeit und der Verfügbarkeit ab.

Das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle dauert nach Eingang der vollständigen Unterlagen in der Regel etwa drei bis vier Monate. Je nach Beruf, Bundesland, Nachforderungen oder erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen kann es länger dauern. Beginnen Sie deshalb möglichst frühzeitig.

Was bedeutet „Gleichwertigkeitsbescheid"?

Der Bescheid enthält das Ergebnis der Prüfung, ob und in welchem Umfang Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Das Ergebnis kann eine vollständige, teilweise oder fehlende Gleichwertigkeit sein.

Bei reglementierten Berufen berechtigt die festgestellte Gleichwertigkeit nicht immer unmittelbar zur Berufsausübung. Zusätzlich können beispielsweise eine Berufszulassung, Sprachkenntnisse, persönliche Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung oder eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich sein.

Brauche ich neben der Übersetzung eine Zeugnisbewertung der ZAB?

Das hängt vom Hochschulabschluss und vom Verwendungszweck ab. Die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, international häufig als "Statement of Comparability" bezeichnet, kann unter anderem für Bewerbungen, den öffentlichen Dienst oder bestimmte aufenthaltsrechtliche Verfahren benötigt werden.

Sie ersetzt weder das Anerkennungsverfahren für einen reglementierten Beruf noch die Entscheidung einer Hochschule über die Studienzulassung.

Die Zeugnisbewertung kostet derzeit 208 Euro (Stand: August 2026) und kann unter zab.kmk.org beantragt werden. Prüfen Sie vor Auftragserteilung im ZAB-Vorab-Check, welche Dokumente und Übersetzungen tatsächlich erforderlich sind. Benötigte Übersetzungen erstellen wir gemäß den Vorgaben der empfangenden Stelle.

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