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Für Gerichte · Staatsanwaltschaften · Behörden

Schriftliche Übersetzungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Vertrauliche Übersetzungen für Justiz, Polizei, Notariate, Rechtsanwälte und Behörden — mit Aktenzeichen, Fristenkommunikation und Abrechnung nach JVEG.

Der Sprachendienst übernimmt schriftliche Übersetzungen für Auftraggeber aus dem Justiz- und Behördenumfeld. Im Mittelpunkt stehen zuverlässige Bearbeitung, klare Kommunikation, vertraulicher Umgang mit sensiblen Unterlagen und eine nachvollziehbare Rechnungsstellung mit Geschäftszeichen oder Aktenzeichen.

Typische schriftliche Justizaufträge

  • Anklageschriften, Strafbefehle und staatsanwaltschaftliche Verfügungen
  • Urteile, Beschlüsse und Ladungen aus Straf-, Zivil-, Familien- und Verwaltungsverfahren
  • Vernehmungsprotokolle, Polizeiberichte und Ermittlungsakten-Auszüge
  • Rechtshilfeunterlagen, Zustellungsunterlagen und internationale Korrespondenz
  • Urkunden, Nachweise und Anlagen für Gerichte, Behörden und Notariate
  • Anwaltliche Schriftsätze, Vollmachten und verfahrensbezogene Unterlagen

Für wen wir arbeiten

Wir bearbeiten Aufträge für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Notariate, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie öffentliche Stellen. Regionale Schwerpunkte sind Göttingen, Südniedersachsen und Nordhessen; schriftliche Übersetzungen können nach Absprache auch bundesweit bearbeitet werden.

Abrechnung und Beauftragung

PunktUmsetzung
AbrechnungJVEG-Abrechnung für justizielle Auftraggeber möglich
AktenzeichenRechnung und Kommunikation mit Geschäftszeichen/Aktenzeichen
ÜbermittlungElektronisch nach Absprache; vertrauliche Bearbeitung sensibler Unterlagen
FristenKlare Rückmeldung zur Machbarkeit vor Auftragsannahme

Sprachen

Besonders häufig im Justizbereich: Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Persisch/Farsi, Dari, Russisch, Ukrainisch, Englisch und Französisch. Weitere Sprachen prüfen wir kurzfristig.

So beauftragen Behörden und Kanzleien

  1. Unterlagen oder Beschreibung des Umfangs übermitteln.
  2. Aktenzeichen/Geschäftszeichen, Sprache, Frist und gewünschte Lieferform nennen.
  3. Wir bestätigen Verfügbarkeit, Bearbeitungszeit und Abrechnung.
  4. Die Übersetzung wird vertraulich bearbeitet und gemäß Absprache geliefert.

FAQ

Können Aufträge mit Aktenzeichen abgerechnet werden?

Ja. Bitte geben Sie Geschäftszeichen oder Aktenzeichen direkt bei der Anfrage an, damit die Rechnung korrekt zugeordnet werden kann.

Ist eine JVEG-Abrechnung möglich?

Für justizielle Auftraggeber ist eine Abrechnung nach JVEG möglich. Bitte nennen Sie bei der Beauftragung Auftraggeber, Aktenzeichen, Sprache und Frist.

Werden vertrauliche Unterlagen geschützt?

Ja. Sensible Unterlagen werden vertraulich behandelt. Uploads über das Formular werden nicht öffentlich gespeichert und sind nur im geschützten Adminbereich abrufbar.

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Der Sprachendienst

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Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.