Der Sprachendienst übernimmt schriftliche Übersetzungen für Auftraggeber aus dem Justiz- und Behördenumfeld. Im Mittelpunkt stehen zuverlässige Bearbeitung, klare Kommunikation, vertraulicher Umgang mit sensiblen Unterlagen sowie eine nachvollziehbare Rechnungsstellung mit Geschäfts- oder Aktenzeichen.
Typische schriftliche Justizaufträge
- Anklageschriften, Strafbefehle und staatsanwaltschaftliche Verfügungen
- Urteile, Beschlüsse und Ladungen aus Straf-, Zivil-, Familien- und Verwaltungsverfahren
- Vernehmungsprotokolle, Polizeiberichte und Ermittlungsakten-Auszüge
- Rechtshilfeunterlagen, Zustellungsunterlagen und internationale Korrespondenz
- Urkunden, Nachweise und Anlagen für Gerichte, Behörden und Notariate
- Anwaltliche Schriftsätze, Vollmachten und verfahrensbezogene Unterlagen
Für wen wir arbeiten
Wir bearbeiten Aufträge für Gerichte, Staatsanwaltschaften, die Polizei, Notariate, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie öffentliche Stellen. Regionale Schwerpunkte sind Göttingen, Südniedersachsen und Nordhessen; schriftliche Übersetzungen können nach Absprache auch bundesweit bearbeitet werden.
Abrechnung und Beauftragung
| Punkt | Umsetzung |
|---|---|
| Abrechnung | Abrechnung JVEG-Abrechnung für justizielle Auftraggeber möglich |
| Aktenzeichen | Aktenzeichen Rechnung und Kommunikation mit Geschäftszeichen/Aktenzeichen |
| Übermittlung | Übermittlung elektronisch nach Absprache; vertrauliche Bearbeitung sensibler Unterlagen |
| Fristen | Fristen Klare Rückmeldung zur Machbarkeit vor Auftragsannahme |
Sprachen
Besonders häufig im Justizbereich: Arabisch, Türkisch, Kurdisch, Persisch/Farsi, Dari, Russisch, Ukrainisch, Englisch und Französisch. Weitere Sprachen prüfen wir kurzfristig.
So beauftragen Behörden und Kanzleien
- Unterlagen oder eine Beschreibung des Umfangs übermitteln.
- Aktenzeichen/Geschäftszeichen, Sprache, Frist und gewünschte Lieferform nennen.
- Wir bestätigen die Verfügbarkeit, die Bearbeitungszeit und die Abrechnung.
- Die Übersetzung wird vertraulich bearbeitet und gemäß Absprache geliefert.
FAQ
Können Aufträge mit Aktenzeichen abgerechnet werden?
Ja. Bitte geben Sie das Geschäfts- oder Aktenzeichen direkt bei der Anfrage an, damit die Rechnung korrekt zugeordnet werden kann.
Ist eine JVEG-Abrechnung möglich?
Für justizielle Auftraggeber ist eine Abrechnung nach JVEG möglich. Bitte nennen Sie bei der Beauftragung den Auftraggeber, das Aktenzeichen, die Sprache und die Frist.
Werden vertrauliche Unterlagen geschützt?
Ja. Sensible Unterlagen werden vertraulich behandelt. Uploads über das Formular werden nicht öffentlich gespeichert und sind nur im geschützten Adminbereich abrufbar.