Gerichtliche Entscheidungen müssen präzise übertragen werden: Tenor, Gründe, Rechtsmittelbelehrung, Fristen und Namen dürfen nicht verfälscht werden. Der Sprachendienst übersetzt Urteile und Beschlüsse für Behörden, Gerichte, Kanzleien, Unternehmen und Privatpersonen.
Welche Unterlagen übersetzt werden
- Urteile und Beschlüsse
- Strafbefehle, Ladungen und Zustellungen
- Scheidungsurteile und familiengerichtliche Beschlüsse
- Verwaltungsgerichtliche und sozialgerichtliche Entscheidungen
- Anlagen, Vollmachten und begleitende Schriftstücke
Worauf wir achten
Bei juristischen Texten achten wir besonders auf Terminologie, vollständige Namen, Datumsangaben, Aktenzeichen, Behördenbezeichnungen sowie die formale Struktur des Dokuments.
Für Behörden und Kanzleien
Bitte übermitteln Sie bei der Anfrage möglichst das Akten- bzw. Geschäftszeichen, die gewünschte Sprache, die Frist und den Verwendungszweck. Für justizielle Auftraggeber ist eine Abrechnung nach JVEG möglich.