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Urkundenübersetzung · ab 89 €

Beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils

In 32 Sprachen, bundesweit anerkannt — für erneute Eheschließung, Namensführung und die Berichtigung des Personenstands. Beglaubigt nach § 142 ZPO, beeidigt durch das Landgericht Hannover.

Ein im Ausland ergangenes Scheidungsurteil oder eine Scheidungsurkunde muss für deutsche Behörden in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Der Sprachendienst übersetzt das Urteil samt Rechtskraftvermerk vollständig — anerkannt bei Standesämtern, Gerichten und Ausländerbehörden. Sie senden uns einen Scan, wir liefern per Post oder digital signiert.

Wofür Sie die Übersetzung des Scheidungsurteils brauchen

  • Erneute Eheschließung am Standesamt — Nachweis der Auflösung der Vorehe
  • Namensführung — Wiederannahme des Geburtsnamens oder Anpassung des Familiennamens
  • Berichtigung des Personenstands und Fortführung des Eheregisters
  • Aufenthalts- und Familiennachzugsverfahren bei der Ausländerbehörde
  • Renten-, Versorgungs- und Erbangelegenheiten

Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland

Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung entfaltet in Deutschland nicht automatisch Wirkung. Für die Anerkennung ist grundsätzlich die Landesjustizverwaltung zuständig — die Entscheidung trifft die Präsidentin oder der Präsident des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts. Erst nach der Anerkennung gilt eine im Ausland geschiedene Person in Deutschland als ledig und kann erneut heiraten.

Für Scheidungen, die nach dem 1. August 2022 in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangen sind, gilt die Brüssel-IIb-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1111): Solche Entscheidungen werden in der Regel ohne ein gesondertes Anerkennungsverfahren anerkannt. Außerhalb der EU ist hingegen meist ein förmliches Anerkennungsverfahren erforderlich. In beiden Fällen verlangen die Behörden eine beglaubigte Übersetzung des Urteils.

Apostille oder Legalisation

Häufig wird das ausländische Scheidungsurteil zusätzlich mit einer Apostille (bei Haager-Staaten) oder einer Legalisation (bei Nicht-Haager-Staaten) versehen. Wir übersetzen die Apostille gleich mit. Mehr dazu: Apostille & Beglaubigung und Überbeglaubigung.

Aus welchen Sprachen wir übersetzen

Wir übersetzen Scheidungsurteile aus allen 27 angebotenen Sprachen — besonders häufig Türkisch, Arabisch und Russisch. Namen übertragen wir konsistent zur Schreibweise in Pass und Aufenthaltstitel.

Preise & Ablauf

LeistungRichtpreis
Scheidungsurteil (mehrseitig)ab 89 €
Scheidungsurkunde (Standard)ab 45 €
Urkunde inkl. Apostilleab 65 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %
  1. Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
  3. Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.

FAQ — Scheidungsurteil übersetzen

Übersetzen Sie das gesamte Urteil oder nur den Tenor?

Behörden verlangen in der Regel eine vollständige Übersetzung des Urteils samt Rechtskraftvermerk. Bei sehr umfangreichen Urteilen klären wir vorab mit Ihnen, ob ein Auszug genügt.

Brauche ich vor der Übersetzung die Anerkennung der Scheidung?

Beides läuft oft parallel: Für das Anerkennungsverfahren beim Oberlandesgericht wird in der Regel bereits eine beglaubigte Übersetzung benötigt. Bei EU-Scheidungen nach der Brüssel-IIb-Verordnung entfällt häufig ein gesondertes Anerkennungsverfahren.

Wird die Übersetzung deutschlandweit anerkannt?

Ja, gemäß § 142 ZPO bei allen Behörden, Gerichten und Standesämtern in allen 16 Bundesländern. Die Beglaubigung erfolgt durch unsere durch das Landgericht Hannover beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer.

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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.