Für Anträge bei der Ausländerbehörde verlangen die Sachbearbeiter:innen häufig beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden — und beim Termin selbst oft eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in. Der Sprachendienst übersetzt Ihre Unterlagen nach § 142 ZPO und stellt Dolmetscher:innen für Ihren Behördentermin.
Wofür die Ausländerbehörde Übersetzungen verlangt
- Erteilung & Verlängerung des Aufenthaltstitels
- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Familiennachzug — Ehegatten- und Kindernachzug
- Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
- Identitätsnachweise und Passersatzpapiere
Welche Dokumente häufig zu übersetzen sind
- Geburtsurkunden und Heiratsurkunden
- Reisepass und Identitätsdokumente
- Diplome und Zeugnisse — siehe Zeugnis übersetzen
- Arbeitsverträge und Einkommensnachweise
- Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
Bei ausländischen Urkunden ist je nach Herkunftsland vorab eine Apostille oder Überbeglaubigung erforderlich. Wir beraten Sie zur richtigen Reihenfolge.
Dolmetschen beim Behördentermin
Sprechen Sie noch nicht ausreichend Deutsch, kann die Ausländerbehörde eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in für die Vorsprache verlangen. Wir stellen Dolmetscher:innen vor Ort oder online in allen gängigen Sprachen — von Arabisch bis Ukrainisch.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Urkunde (1 Seite, beglaubigt) | ab 55 € |
| Mehrseitige Dokumente | nach Aufwand (Festpreis vorab) |
| Dolmetschen Behördentermin | auf Anfrage |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
- Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ — Ausländerbehörde
Welche Dokumente verlangt die Ausländerbehörde?
Das hängt vom Antrag ab. Häufig sind es Geburts- und Heiratsurkunden, Reisepass, Einkommens- und Bildungsnachweise. Die Behörde nennt Ihnen die genaue Liste — wir übersetzen alle ausländischen Urkunden beglaubigt nach § 142 ZPO.
Brauche ich einen Dolmetscher zum Termin?
Wenn Sie dem Gespräch nicht sicher auf Deutsch folgen können, kann die Ausländerbehörde eine:n vereidigte:n Dolmetscher:in verlangen. Wir stellen Dolmetscher:innen vor Ort oder online.
Wie schnell geht es?
Standard sind 2–3 Werktage. Mit unserem Express-Service liefern wir beglaubigte Übersetzungen ab 24 Stunden (Aufpreis +30 %).