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qeS · eIDAS

Digitale beglaubigte Übersetzung (qeS / eIDAS)

Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur — rechtssicher, sofort per E-Mail, von vielen Behörden online akzeptiert. In 27 Sprachen.

Die digitale beglaubigte Übersetzung ersetzt das Papier mit Stempel durch eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) nach der EU-Verordnung eIDAS. Sie erhalten ein rechtssicher signiertes PDF sofort per E-Mail — ohne Postweg. Der Sprachendienst liefert beglaubigte Übersetzungen nach § 142 ZPO sowohl auf Papier als auch digital.

Was die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) leistet

Die qeS ist nach Artikel 25 der eIDAS-Verordnung der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Sie weist die Identität des/der vereidigten Übersetzer:in eindeutig nach und macht jede nachträgliche Veränderung der Datei erkennbar. Damit ist das signierte PDF ohne weiteren Stempel oder Ausdruck rechtsverbindlich.

Papier vs. digital — der Unterschied

MerkmalPapierDigital (qeS)
FormAusdruck mit Stempel & Unterschriftsigniertes PDF
Zustellungper Postsofort per E-Mail
EchtheitsprüfungSichtprüfungmaschinell, jederzeit prüfbar
Rechtsgrundlage§ 142 ZPO§ 142 ZPO + eIDAS Art. 25

Wann die digitale Variante passt

  • Online-Anträge und Upload-Portale von Behörden
  • Eilige Vorgänge — siehe Express-Übersetzung
  • Bewerbungen an Hochschulen und Arbeitgeber per E-Mail
  • Empfänger im Ausland, bei denen der Postweg zu lange dauert

Wichtig: Nicht jede Stelle akzeptiert ausschließlich digitale Übersetzungen. Viele Behörden in Deutschland und der EU nehmen sie online an — fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach. Auf Wunsch liefern wir beide Formate.

Aus welchen Sprachen wir übersetzen

Digital signierte Übersetzungen bieten wir in allen 27 Sprachen. Für ausländische Urkunden klären wir vorab, ob zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung nötig ist.

FAQ — Digitale Beglaubigung

Ist die digitale beglaubigte Übersetzung rechtssicher?

Ja. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach eIDAS Artikel 25 der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Die Übersetzung selbst ist nach § 142 ZPO bundesweit anerkannt.

Akzeptiert jede Behörde die digitale Variante?

Viele Behörden in Deutschland und der EU akzeptieren digital signierte Übersetzungen online — aber nicht alle. Fragen Sie im Zweifel bei der empfangenden Stelle nach; auf Wunsch liefern wir zusätzlich die Papierfassung.

Wie schnell erhalte ich die digitale Übersetzung?

Das signierte PDF kommt direkt per E-Mail — ohne Postweg. Standard sind 2–3 Werktage, im Express-Service ab 24 Stunden.

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