Der Sprachendienst betreut Privatpersonen, Unternehmen, Kanzleien, Notariate und Behörden in Celle und im gesamten Landkreis. Celle ist Sitz des Oberlandesgerichts Celle, des höchsten ordentlichen Gerichts für ganz Niedersachsen — entsprechend hoch sind die Anforderungen an gerichtsfeste Übersetzungen. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit anerkannt — beglaubigt durch das Landgericht Hannover. Der Versand erfolgt deutschlandweit, auf Wunsch ist auch eine persönliche Übergabe möglich.
Für welche Stellen in Celle wir übersetzen
- Standesamt Celle — Eheschließung, Anmeldung der Eheschließung, Geburts- und Sterbefälle mit Auslandsbezug.
- Ausländerbehörde Celle — Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Verpflichtungserklärungen.
- Oberlandesgericht, Landgericht & Amtsgericht Celle — Berufungs- und Beschwerdeverfahren, Gerichtsverfahren, Notartermine, Erb- und Familiensachen.
- Jobcenter, Sozial- und Jugendamt — Dolmetschen bei Terminen und Anträgen.
Zuständige Gerichte: Oberlandesgericht Celle, Landgericht & Amtsgericht Celle. Apostille in Niedersachsen: für Personenstandsurkunden über die zuständige Polizeidirektion, für Gerichts-/Notarurkunden über das Landgericht — Details auf unserer Seite Überbeglaubigung & Apostille.
Typische Aufträge aus Celle
Häufig übersetzen wir für Celler Kund:innen Geburts-, Heirats- und Ledigkeitsurkunden für die Eheschließung am Standesamt, Zeugnisse und Diplome für die Anerkennung von Abschlüssen, Unterlagen für die Einbürgerung sowie Schriftsätze, Urteile und Vollmachten für Verfahren am Oberlandesgericht und Landgericht Celle.
Dolmetschen in Celle
- Standesamt & Notar — Trauungen, Beurkundungen, Vollmachten
- Gericht — Oberlandes-, Land-, Amts- und Familiengericht (Abrechnung nach JVEG)
- Behörden — Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialamt
- Medizin — Kliniken und Praxen: Aufklärungs- und Therapiegespräche
So läuft Ihr Auftrag in Celle ab
- Dokument schicken oder vorbeibringen — Scan/Foto per E-Mail, Formular, WhatsApp oder persönlich.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
- Übersetzung erhalten — Postversand, digital signiert oder Abholung in Celle.
FAQ — Übersetzer in Celle
Werden Ihre Übersetzungen beim Standesamt Celle akzeptiert?
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen sind bundesweit gültig und werden vom Standesamt Celle wie von allen deutschen Behörden anerkannt.
Übersetzen Sie auch für Verfahren am Oberlandesgericht Celle?
Ja. Celle ist Sitz des Oberlandesgerichts für ganz Niedersachsen. Wir erstellen gerichtsfeste, vereidigte Übersetzungen von Schriftsätzen, Urteilen und Anlagen, die am OLG, Landgericht und Amtsgericht Celle anerkannt werden.
Brauche ich für meine Urkunde zusätzlich eine Apostille?
Für die Verwendung im Ausland ist oft eine Apostille nötig. In Niedersachsen werden Personenstandsurkunden über die zuständige Polizeidirektion und Gerichts-/Notarurkunden über das Landgericht überbeglaubigt. Wir beraten Sie dazu gern.