Der Sprachendienst mit Sitz in Göttingen betreut Privatpersonen und gewerbliche Auftraggeber aus Holzminden und Umgebung. Eine Niederlassung in Holzminden wird damit nicht bezeichnet; persönliche Einsätze vor Ort erfolgen ausschließlich nach individueller Bestätigung.
Beglaubigte Übersetzungen für Holzminden
Beglaubigte Übersetzungen werden von Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt, die für die betreffende Sprache nach den jeweils geltenden Vorschriften ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt sind. Sie sind zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Standesämtern, Hochschulen und anderen Stellen bestimmt. Über die Annahme sowie die besonderen Anforderungen an Originale, Kopien, Form oder Apostille entscheidet ausschließlich die empfangende Stelle. Für gerichtliche Verfahren gilt § 142 Abs. 3 ZPO.
Häufig angefragte Dokumente
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome und Notenspiegel
- Führerscheine und Führungszeugnisse
- Verträge, Vollmachten, notarielle Urkunden und Apostillen
- Medizinische Unterlagen, Befunde und Atteste
- Arbeitszeugnisse und Nachweise für Anerkennungsverfahren
Für ein Angebot und die Vorbereitung genügt zunächst meist ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Ob später das Original oder eine beglaubigte Kopie vorzulegen ist, klären Sie bitte mit der empfangenden Stelle. Die Übersetzung weist aus, welche Vorlage der Übersetzerin oder des Übersetzers vorlag.
Dolmetscheinsätze in Holzminden
Dolmetscheinsätze bei Behörden, Gerichten, Notariaten, medizinischen Einrichtungen und Unternehmen prüfen wir individuell. Ein Termin ist erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich. Ob eine allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin oder ein allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher erforderlich ist, richtet sich nach dem konkreten Verfahren und den Vorgaben der bestellenden Stelle.
Auf Anfrage prüfen wir insbesondere Einsätze für Termine beim Amtsgericht Holzminden. Diese Nennung bedeutet keine Zusammenarbeit oder vertragliche Beziehung mit den genannten Gerichten.
Bei einer förmlichen Heranziehung durch ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine andere in § 1 JVEG genannte Stelle richtet sich die Vergütung nach dem JVEG. Private und sonstige Einsätze werden gemäß dem vorab vereinbarten Angebot abgerechnet.
Apostille und Legalisation
Ob für eine Urkunde eine Apostille, Legalisation, Vorbeglaubigung oder keine zusätzliche Echtheitsbestätigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, dem Zielland, dem Dokumenttyp und dem Verwendungszweck ab. Innerhalb der Europäischen Union bestehen für bestimmte öffentliche Urkunden Erleichterungen. Verbindliche Auskunft erteilen die ausstellende beziehungsweise die empfangende Behörde oder die zuständige Auslandsvertretung. Wir übersetzen auf Wunsch auch vorhandene Apostillen und Beglaubigungsvermerke; eine Rechtsberatung oder die hoheitliche Erteilung einer Apostille ist damit nicht verbunden.
Verfügbare Sprachen
Die verfügbaren Sprachkombinationen und Qualifikationen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Eine erforderliche Ermächtigung, öffentliche Bestellung oder allgemeine Beeidigung wird auftragsbezogen geprüft. Eine Übersicht finden Sie auf unserer Seite „Sprachen“.
So läuft Ihre Anfrage ab
- Unterlagen senden über das Anfrageformular oder per E-Mail.
- Angebot erhalten nach Prüfung der vollständigen und lesbaren Unterlagen. Preis, Umsatzsteuer, Versandkosten und Lieferzeit werden im Angebot ausgewiesen.
- Übersetzung erhalten, je nach Vereinbarung per Post oder per E-Mail.
- Dolmetschtermin: vor Ort oder per Video, nur nach Verfügbarkeit und bei Behörden oder Gerichten nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Stelle.
Elektronische und postalische Ausfertigung
Eine qualifiziert elektronisch signierte PDF-Ausfertigung kann angeboten werden, sofern die technischen und berufsrechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Ob die empfangende Stelle die elektronische Form akzeptiert und einen entsprechenden Zugang eröffnet hat, muss vorab dort geklärt werden. Alternativ liefern wir die vereinbarte Papierausfertigung per Post.
Häufige Fragen aus Holzminden
Wird die Übersetzung von der zuständigen Stelle angenommen?
Die Übersetzung wird von einer hierzu befugten Person für die betreffende Sprache angefertigt und ist zur Vorlage bei der gewünschten Stelle bestimmt. Die abschließende Entscheidung über die Annahme sowie über zusätzliche Anforderungen trifft immer die empfangende Stelle.
Muss ich persönlich nach Göttingen kommen?
Für Angebot und Vorbereitung genügt zunächst meist ein gut lesbarer Scan oder ein Foto. Die empfangende Stelle kann dennoch die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie verlangen. Eine persönliche Abgabe in Göttingen ist nach Vereinbarung möglich.
Wie schnell erhalte ich ein Angebot oder einen Termin?
Wir bearbeiten vollständige Anfragen so schnell wie möglich. Eine verbindliche Lieferzeit oder Terminbestätigung erhalten Sie erst nach Prüfung des Umfangs, der Sprache, der Unterlagen und der Verfügbarkeit.
Anfrage aus Holzminden: Senden Sie uns Ihre Unterlagen und teilen Sie uns die zuständige Stelle sowie den Verwendungszweck mit. Sie erhalten nach der Prüfung ein individuelles Angebot.