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Internationale Anerkennung

Apostille & beglaubigte Übersetzung — alles aus einer Hand

Wir übersetzen Dokumente mit Apostille rechtssicher und beraten Sie zum Apostille-Verfahren in Deutschland und im Ausland.

Sie sollen ein deutsches Dokument im Ausland vorlegen — oder ein ausländisches Dokument in Deutschland anerkennen lassen? Dann brauchen Sie meist eine Haager Apostille plus eine beglaubigte Übersetzung. Wir übersetzen beides — das Originaldokument und die Apostille — gerichtsfest und international anerkannt.

Was ist eine Apostille?

Die Haager Apostille ist ein internationaler Echtheits­stempel, der die Authentizität eines öffentlichen Dokuments bestätigt. Sie wird zwischen den 122 Mitgliedstaaten der Haager Konvention von 1961 anerkannt und ersetzt die aufwendige diplomatische oder konsularische Legalisation. Eine Apostille bestätigt, dass die unterzeichnende Behörde tatsächlich existiert und das Dokument korrekt ausgestellt wurde.

Wann brauchen Sie eine Apostille?

  • Auswanderung: Eheschließung im Ausland, Wohnsitz­wechsel, Aufenthalts­titel.
  • Adoption: Internationale Adoptions­verfahren benötigen apostillierte Urkunden.
  • Studium & Beruf im Ausland: Anerkennung deutscher Zeugnisse und Diplome.
  • Geschäftliches: Handelsregister­auszüge, Gesellschafter­beschlüsse, Vollmachten.
  • Behörden im Ausland: Renten, Versicherungen, Erbschaft.
  • Anerkennung in Deutschland: Ausländische Urkunden brauchen oft eine Apostille des Herkunfts­landes.

Welche Dokumente bekommen eine Apostille?

  • Personenstandsurkunden: Geburts-, Heirats-, Sterbe­urkunden
  • Notarielle Urkunden: Vollmachten, Erbverträge, Kaufverträge
  • Gerichtliche Dokumente: Scheidungs­urteile, Vaterschafts­anerkennungen
  • Schul- und Hochschulzeugnisse: Mit Apostille der zuständigen Schulbehörde
  • Behördliche Bescheinigungen: Führungs­zeugnisse, Heirats­fähigkeits­zeugnisse
  • Handelsregister­auszüge mit Apostille des Amtsgerichts

Wo bekommen Sie eine Apostille in Deutschland?

Apostillen werden je nach Dokumentart von verschiedenen Stellen ausgestellt:

DokumentartZuständige Stelle
Personenstandsurkunden (Standesamt)Innenministerium / Bezirksregierung des Bundeslandes
Notarielle UrkundenLand- oder Amtsgericht
GerichtsurteileJustiz­ministerium / Oberlandes­gericht
Bundesweite Behörden­dokumenteBundesverwaltungsamt, Köln
Schul- und HochschulzeugnisseKultus­ministerium / Bezirksregierung
Polizeiliches Führungs­zeugnisBundesamt für Justiz, Bonn

Unser Apostille-Service

Wir übernehmen nicht die Beschaffung der Apostille selbst — das ist eine hoheitliche Aufgabe. Was wir bieten:

  • Beratung: Welche Apostille brauchen Sie, von welcher Behörde, in welchem Land?
  • Übersetzung der Apostille: Die Apostille selbst und das apostillierte Dokument werden komplett übersetzt — beglaubigt.
  • Beglaubigte Übersetzung mit Apostille kombiniert: Wir liefern Übersetzungen, die im Ausland akzeptiert werden, inklusive aller nötigen Formalien.
  • Empfehlung von Kanzleien: Falls Sie auch die Beschaffung der Apostille delegieren möchten, empfehlen wir kompetente Partner­kanzleien.

Apostille vs. Legalisation — was ist der Unterschied?

Apostille gilt zwischen Staaten der Haager Konvention von 1961 (z. B. EU-Staaten, USA, Türkei, Russland). Die Apostille ersetzt die diplomatische Legalisation.

Legalisation ist nötig, wenn das Empfangs­land KEIN Mitglied der Haager Konvention ist. Das Dokument muss dann nacheinander vom deutschen Außenministerium und der zuständigen ausländischen Botschaft beglaubigt werden — deutlich aufwendiger.

Apostille-Länder (Auswahl)

Mitgliedstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens unter anderem: Argentinien, Australien, Brasilien, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande, Polen, Portugal, Russland, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA. Komplette Liste auf hcch.net.

Nicht-Mitgliedstaaten (Stand 2026, Auswahl): China, Kanada (bis 2024), Pakistan, Bangladesch, Saudi-Arabien. Hier ist Legalisation erforderlich.

So läuft eine Apostille-Übersetzung ab

  1. Originaldokument apostillieren lassen bei der zuständigen Behörde (siehe Tabelle oben).
  2. Dokument inkl. Apostille schicken — Scan oder Foto an uns.
  3. Beglaubigte Übersetzung erhalten — wir übersetzen Dokument und Apostille zusammen, mit Stempel und Unterschrift unseres vereidigten Übersetzers.
  4. Beim Empfänger einreichen — die Übersetzung wird zusammen mit Original und Apostille akzeptiert.

Preise

LeistungPreis
Übersetzung Apostille (Standardtext)ab 25 €
Übersetzung Urkunde mit Apostille (Geburts-/Heiratsurkunde)ab 65 €
Zeugnis mit Apostilleab 75 €
Beratung Apostille-Verfahren (telefonisch)kostenlos
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

Hinweis: Manche Empfangs­länder (z. B. Italien, Spanien) verlangen, dass auch die Übersetzung selbst legalisiert oder mit einer „Asseverazione" versehen wird. Bitte teilen Sie uns das gewünschte Empfangs­land vorher mit — wir prüfen die genauen Anforderungen.

FAQ — häufige Fragen zur Apostille

Brauche ich für jedes Dokument eine eigene Apostille?

Ja, jedes einzelne Originaldokument benötigt eine eigene Apostille. Ausnahme: ein Sammel­zeugnis mit mehreren Fächern bekommt eine Apostille, weil es als ein Dokument zählt.

Wie lange dauert die Beschaffung einer Apostille?

Je nach Behörde 2 Werktage bis 6 Wochen. Bundesverwaltungsamt typisch 3–4 Wochen. Bezirksregierungen schneller (oft 1 Woche). Express-Service ist bei manchen Stellen gegen Gebühr möglich.

Kann ich die Apostille auch elektronisch bekommen?

Einige Länder bieten bereits die e-Apostille an (digital signiert). Deutschland startet das Verfahren schrittweise — bislang akzeptieren die meisten ausländischen Behörden noch die Papier­version.

Wir wollen heiraten — was ist die Reihenfolge?

Erst Apostille auf das Originaldokument (z. B. Geburtsurkunde aus der Türkei), dann beglaubigte Übersetzung des Dokuments inkl. Apostille ins Deutsche. Mit beiden Dokumenten gemeinsam zum Standesamt.

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