Sie möchten in Deutschland heiraten und Ihre Partnerin oder Ihr Partner kommt aus dem Ausland? Das deutsche Standesamt verlangt eine ganze Reihe übersetzter und apostillierter Dokumente. Wir erklären den Ablauf und übernehmen alle Übersetzungen — schnell, beglaubigt und bundesweit anerkannt.
Schritt 1: Welche Dokumente Sie brauchen
Vom ausländischen Partner verlangt das Standesamt typisch:
- Geburtsurkunde mit Apostille (oder Legalisation, je nach Herkunftsland)
- Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung, dass keine Hindernisse für die Eheschließung vorliegen) — ebenfalls mit Apostille
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldebescheinigung bzw. Wohnsitznachweis
- Bei Geschiedenen — Scheidungsurteil mit Apostille
- Bei Verwitweten — Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
Alle ausländischen Urkunden müssen mit Apostille (oder Legalisation) versehen sein UND beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden. Beides ist nötig.
Schritt 2: Apostille besorgen
Die Apostille wird im Herkunftsland ausgestellt — in der Regel vom Außenministerium oder einer benannten Behörde. Hier eine Übersicht:
| Land | Wo Apostille beantragen |
|---|---|
| Türkei | Valilik (Gouverneursamt) der jeweiligen Provinz |
| Marokko | Außenministerium Rabat oder regionale Gerichte |
| Russland | Justizministerium der Region |
| Ukraine | Außen- oder Justizministerium |
| USA | Secretary of State des jeweiligen Bundesstaates |
| Frankreich | Cour d'appel |
Nicht-Haager-Länder (z. B. China, Pakistan, Saudi-Arabien) — hier ist Legalisation über die deutsche Botschaft erforderlich. Wir beraten Sie zum genauen Weg.
Schritt 3: Beglaubigte Übersetzung
Sobald alle Dokumente apostilliert sind, brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Schicken Sie uns die Dokumente per Foto oder Scan — wir liefern in 2–3 Werktagen, bei Eile auch in 24 Stunden.
Typische Pauschalpreise:
- Geburtsurkunde — ab 45 €
- Ehefähigkeitszeugnis — ab 45 €
- Scheidungsurteil — ab 65 €
- Sterbeurkunde — ab 45 €
Schritt 4: Standesamt-Termin — Dolmetscher buchen
Wenn ein:e Partner:in nicht ausreichend Deutsch spricht, verlangt das Standesamt einen vereidigten Dolmetscher für die Anmeldung der Eheschließung UND für die Trauung selbst. Sie können nicht einfach einen Freund mitbringen — es muss ein öffentlich bestellter Sprachmittler sein.
Wir kommen zum Termin nach Göttingen, Kassel, Hannover, Northeim, Hildesheim, Braunschweig, Paderborn — oder überall im Einzugsgebiet. Termine sind häufig binnen 1 Woche möglich.
Preise:
- Anmeldung Eheschließung (1 Std.) — ab 93 €
- Trauungstermin (typisch 1–2 Std.) — ab 93 €/Std.
- Wartezeit nur halber Satz
Schritt 5: Trauung & Heiratsurkunde
Nach der Trauung erhalten Sie eine deutsche Heiratsurkunde. Falls Sie diese im Ausland nutzen möchten (z. B. um die Ehe dort registrieren zu lassen): Wir übersetzen sie ebenfalls beglaubigt — typisch in die Sprache des Partner-Landes.
Komplettpaket-Tipp: Buchen Sie bei uns Übersetzung + Dolmetscher als Paket — Sie sparen 10 % gegenüber den Einzelpreisen und haben einen festen Ansprechpartner für alles.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das ganze Verfahren?
Von der ersten Dokumentbeschaffung bis zur Eheschließung: typisch 6–12 Wochen. Die längste Wartezeit ist meist die Apostille im Herkunftsland (2–8 Wochen). Übersetzung und Standesamt-Termin sind dann eher schnell.
Müssen wir beide in Deutschland sein?
Für die Anmeldung der Eheschließung muss mindestens ein:e Partner:in beim Standesamt erscheinen, oder per Vollmacht. Für die Trauung selbst müssen beide Partner anwesend sein. Übersetzungen können Sie aus dem Ausland einreichen.
Wie alt dürfen Dokumente maximal sein?
Standesämter verlangen meist, dass Urkunden nicht älter als 6 Monate sind. Dafür müssen Sie ggf. neue Auszüge im Herkunftsland beantragen. Mit Apostille frisch.
Was ist, wenn ein Dokument nicht beschafft werden kann?
Z. B. bei Geflüchteten oder bei kriegsbedingt zerstörten Standesämtern: Eheschließung über das Oberlandesgericht (Befreiung von der Beibringungspflicht). Wir kennen das Verfahren und können Sie an spezialisierte Anwält:innen weiterleiten.