Sie betreiben eine Praxis, ein MVZ oder eine Klinik und betreuen zunehmend Patient:innen mit ausländischen Vorbefunden? Oder Sie möchten Patient:innen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen optimal aufklären? Wir sind Ihre Partner für die sprachliche Brücke — diskret, fachlich präzise, gerichtsfest.
Unsere Leistungen für medizinische Einrichtungen
📋 Übersetzung ausländischer Befunde & Berichte
- Arztbriefe aus dem Ausland (Anamnese, Diagnose, Therapie)
- Laborbefunde, Blutbilder, Pathologie-Berichte
- OP-Berichte und Anästhesie-Protokolle
- Bildgebende Befunde (Röntgen, CT, MRT)
- Impfpässe — beglaubigt für Schulen, Kitas, Behörden
🤝 Dolmetscher für Patientengespräche
- Aufklärungsgespräche vor OP (Einwilligungsfähigkeit)
- Anamnese-Erhebung bei Erstgesprächen
- Therapie-Beratung und Compliance-Gespräche
- Psychotherapie-Sitzungen (langfristig dieselbe Person)
- Geburtshilfe und pädiatrische Gespräche
📄 Aufklärungsbögen & Patientendokumente
- Aufklärungs- und Einwilligungsformulare in 24 Sprachen
- Patienteninformations-Flyer für Ihre Praxis
- Hausordnungen und Wartezimmer-Schilder
- Anamnese-Fragebögen mehrsprachig
🔬 Klinische Forschung & Studien
- Studienprotokolle nach ICH-GCP
- Patient Information Sheet (PIS) und Informed Consent
- Adverse-Event-Berichte
- Publikationen für peer-reviewed Journals
Warum medizinische Übersetzung Spezialisten braucht
Medizin hat eine eigene Sprache — Fachbegriffe, Abkürzungen, ICD-10-Codes, Medikamentennamen, Dosierungsangaben. Ein falsch übersetztes Wort kann gravierende Folgen haben: falsche Diagnose, falsche Therapie, Haftungsrisiken.
Unsere medizinischen Übersetzer:innen haben eine fachliche Vorbildung — entweder als Mediziner:innen selbst oder mit mindestens 10 Jahren ausschließlich medizinischer Übersetzungserfahrung. Wir arbeiten nach dem Vier-Augen-Prinzip: jede Übersetzung wird von einer zweiten Fachkraft gegengeprüft.
Sprach-Schwerpunkte für medizinische Praxen
Häufig nachgefragt in deutschen Praxen:
- Arabisch, Persisch, Dari, Tigrinya, Paschtu — bei Patient:innen mit Flucht-Hintergrund
- Türkisch, Kurdisch — große türkischstämmige Patient:innen-Gruppe
- Russisch, Ukrainisch, Polnisch — osteuropäische Communities
- Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch — internationale Patient:innen
Preisstaffel für Praxen & Kliniken
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Übersetzung Arztbrief (1–3 Seiten) | ab 89 € |
| Übersetzung Befundbericht (pro Normseite) | ab 35 € |
| Aufklärungsbogen vorlagenbasiert | ab 95 € |
| Dolmetscher Patientengespräch (1 Std.) | ab 93 € |
| Therapiebegleitung (pro Sitzung) | ab 85 € |
| Rahmenvertrag mit Mengenrabatt | −10 % ab 1.000 € p.a. |
Datenschutz im medizinischen Kontext
Wir sind nach DSGVO Auftragsverarbeiter und stellen Ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Verfügung. Alle Sprachmittler:innen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt, gespeichert wird auf europäischen Servern, Löschung nach 90 Tagen.
So arbeiten wir mit Ihrer Praxis zusammen
- Erstgespräch — kostenlos, telefonisch oder vor Ort. Wir lernen Ihre Bedürfnisse kennen.
- Rahmenvertrag — feste Konditionen, Reaktionszeiten, Ansprechpartner.
- Aufträge per Mail/Portal — Sie schicken Befunde, wir liefern.
- Monatliche Sammelrechnung — saubere Buchhaltung.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch: Wir besprechen Ihre Anforderungen und entwickeln das passende Service-Paket für Ihre Praxis. Jetzt anfragen →
Häufige Fragen von Praxen und Kliniken
Wie schnell sind Sie bei akuten Aufträgen verfügbar?
Übersetzungen mittlerer Länge (Arztbriefe) typisch 24–48 Stunden. Bei lebenskritischen Befunden Same-Day-Service. Dolmetscher vor Ort: oft binnen 24 Stunden, Online-Dolmetschen bei Bedarf in 30 Minuten.
Können Sie auch nachts oder am Wochenende dolmetschen?
Für Notfälle und intensivmedizinische Situationen: ja, gegen Aufpreis (Wochenende +50 %, Nachts +100 %). Bitte vorab telefonisch ankündigen.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Krankenkassen tragen die Dolmetschkosten in der Regel nicht. Bei Aufnahme als BÜMA oder im Asylverfahren werden teilweise vom Sozialamt übernommen. Wir stellen die Rechnung direkt der Praxis, die das ggf. weiterleitet.