Sie haben einen Abschluss aus dem Ausland und möchten in Deutschland studieren oder arbeiten? Für die Anerkennung Ihrer Qualifikation brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung aller relevanten Zeugnisse. Wir übersetzen seit 25 Jahren für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), Anerkennungsstellen der Bundesländer, Universitäten und Berufsverbände.
Für welche Verfahren wir übersetzen
- ZAB / KMK — Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse
- Studium in Deutschland — Bewerbung an Universitäten und Fachhochschulen
- Anerkennung Berufsabschlüsse — IHK, Handwerkskammer, Landesbehörden
- Approbation — Ärzt:innen, Apotheker:innen, Pharmazeut:innen
- Lehramt-Anerkennung — Kultusministerien der Bundesländer
- Pflegeberufe — Anerkennung als Pflegefachkraft
- Ingenieurkammern — Eintragung in die Ingenieurliste
- Promotion in Deutschland — Bewerbung bei deutschen Doktoraten
Welche Dokumente Sie typischerweise übersetzen lassen müssen
- Schulzeugnisse — Abiturzeugnis bzw. Hochschulzugangsberechtigung
- Hochschuldiplome — Bachelor, Master, PhD
- Transcript of Records — Notenspiegel mit Fächern und ECTS
- Diploma Supplement — englische Zusatzbescheinigung
- Berufsabschlüsse — Berufsschulzeugnisse, Gesellenprüfungen
- Arbeitszeugnisse — Tätigkeitsbescheinigungen
- Approbationsurkunden
- Modulbeschreibungen für detaillierte Anerkennung
Apostille — ja oder nein?
Die meisten Anerkennungsstellen verlangen nicht zwingend eine Apostille auf den ausländischen Zeugnissen — die beglaubigte Übersetzung reicht. Es gibt aber Ausnahmen:
- Ärztliche Approbation — Apostille fast immer Pflicht
- Lehramt — je nach Bundesland
- Hochschul-Anrechnung — manchmal verlangt
Im Zweifel: Bei der Anerkennungsstelle direkt nachfragen. Wir übersetzen die Apostille mit, falls vorhanden — Aufpreis 25 €.
Übersicht Anerkennungsstellen
| Bereich | Zuständige Stelle |
|---|---|
| Hochschulabschluss (allgemein) | Anabin-Datenbank + ZAB |
| Studium-Bewerbung | uni-assist.de oder direkt die Uni |
| Ärzt:innen | Landesärztekammer / Approbationsbehörde |
| Pflegekräfte | Landesgesundheitsbehörde |
| Lehrkräfte | Kultusministerium des Bundeslandes |
| Handwerk | Handwerkskammer |
| Ingenieur:innen | Ingenieurkammer |
| Sonstige Berufe | IHK FOSA oder zuständige Landesstelle |
Was kostet die Übersetzung?
| Dokument | Preis |
|---|---|
| Schulzeugnis (1 Seite) | ab 55 € |
| Diplom-Urkunde | ab 45 € |
| Notenspiegel/Transcript (ca. 2 Seiten) | ab 89 € |
| Diploma Supplement (ca. 4 Seiten) | ab 150 € |
| Approbationsurkunde | ab 65 € |
| Modulbeschreibungen (pro Normseite) | ab 35 € |
| Komplettpaket Bachelor (Diplom + Transcript) | ab 125 € |
Ablauf in 4 Schritten
- Dokumente schicken — als Scan oder Foto per Mail/Formular/WhatsApp.
- Festpreis erhalten — in 2 Stunden ein verbindliches Angebot.
- Übersetzung in 2–3 Werktagen — beglaubigt, gerichtsfest, bundesweit anerkannt.
- Einreichung — Original + Übersetzung gemeinsam bei der Anerkennungsstelle.
Tipp: Lassen Sie sich vor der Übersetzung von der Anerkennungsstelle eine Liste schicken, welche Dokumente konkret nötig sind. So sparen Sie Geld, weil wir nur das Notwendige übersetzen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Anerkennung insgesamt?
Die Übersetzung von uns: 2–3 Werktage. Die eigentliche Anerkennung bei der Behörde: 4–16 Wochen, je nach Bundesland und Berufsbild. Tipp: Frühzeitig anfangen.
Was bedeutet „Gleichwertigkeitsbescheid"?
Das ist die offizielle Bescheinigung der Anerkennungsstelle, dass Ihr ausländischer Abschluss einem deutschen gleichgestellt ist. Damit dürfen Sie hier in Ihrem Beruf arbeiten.
Brauche ich neben der Übersetzung auch ein „Statement of Comparability" von der ZAB?
Für viele Hochschulabschlüsse ja. Die ZAB-Bewertung können Sie online unter zab.kmk.org beantragen, kostet aktuell 200 €. Wir übersetzen die nötigen Dokumente vorab.