Das BAMF-Verfahren entscheidet über die Zukunft — und steht und fällt mit präziser Sprachvermittlung. Ein falsch übersetztes Detail in der Anhörung kann zur Ablehnung führen. Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen, die das Asyl-Verfahren kennen, die Fachterminologie beherrschen und kulturell sensibel arbeiten.
Wann wir Sie unterstützen können
- BAMF-Anhörung — vor Ort in den Außenstellen oder per Video
- Folgeanhörungen und Anhörungen im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht
- Übersetzung des Anhörungsprotokolls ins Deutsche oder ins Herkunftsland-Sprache
- Übersetzung des BAMF-Bescheids in die Muttersprache der Mandant:in
- Identitätsklärung — Übersetzung von Pässen, Tazkira, Geburtsurkunden aus Herkunftsländern
- Beweismittel-Übersetzungen — Atteste, Drohbriefe, Haftbefehle
- Sprachgutachten zur Herkunftsbestätigung (Dialekt-Analyse)
- Folgeantrag-Unterlagen nach Asylablehnung
Sprachen für BAMF-Einsätze
Schwerpunkte unserer Sprachmittler:innen für Asylverfahren:
- Arabisch (Syrien, Irak, Libanon, Ägypten, Marokko)
- Persisch / Farsi (Iran)
- Dari (Afghanistan)
- Paschtu (Afghanistan, Pakistan)
- Tigrinya (Eritrea, Äthiopien)
- Somali (Somalia)
- Kurdisch Kurmandschi & Sorani
- Urdu (Pakistan, Indien)
- Ukrainisch, Russisch, Türkisch
Was Sie als Anwaltskanzlei bekommen
- Schnelle Verfügbarkeit — typisch binnen 24–72 Stunden für vor-Ort-Einsätze, sofort für Übersetzungen
- Diskretion — alle Sprachmittler:innen sind allgemein beeidigt, unterliegen der Verschwiegenheit
- Bundesweit — Außenstellen Braunschweig, Friedland, Halberstadt, Hannover, Kassel, Erfurt etc.
- JVEG-Abrechnung — direkt mit dem BAMF oder Gericht abrechenbar
- Kulturelle Kompetenz — Dolmetscher:innen kennen die jeweiligen Herkunftsregionen
Was Sie als Asylsuchende:r bekommen
- Übersetzung des BAMF-Bescheids in Ihre Muttersprache — Sie verstehen, was entschieden wurde
- Beratung zu nächsten Schritten (Klage, Folgeantrag) in Ihrer Sprache
- Übersetzung von Dokumenten aus dem Herkunftsland
- Sprachgutachten falls Ihre Herkunft bezweifelt wird
Preise für Asylverfahren
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Dolmetschen BAMF (vor Ort, pro Stunde) | JVEG (typ. 75–95 €) |
| Dolmetschen vor Verwaltungsgericht | JVEG |
| Bescheid-Übersetzung (ca. 3–5 Seiten) | ab 120 € |
| Anhörungsprotokoll-Übersetzung | nach Normzeilen, ab 1,95 €/Zeile |
| Sprachgutachten Herkunftsklärung | ab 850 € |
Anwält:in oder Beratungsstelle? Für Rahmenverträge mit Kanzleien und Asyl-Beratungsstellen bieten wir Mengen-Konditionen — gerne unverbindlich anfragen.
Häufige Fragen
Brauche ich für meine BAMF-Anhörung einen eigenen Dolmetscher mitbringen?
Das BAMF stellt selbst einen Dolmetscher. Trotzdem ist es sinnvoll, dass Ihr:e Anwält:in oder eine Beratungsstelle einen eigenen, vereidigten Dolmetscher zur Anhörung mitbringt — als Kontrolle und um sicherzustellen, dass alles korrekt übersetzt wird. Das ist gesetzlich erlaubt.
Wie schnell können Sie einen BAMF-Bescheid übersetzen?
Standardbescheide (3–5 Seiten) liefern wir in 2–3 Werktagen. Express ab 24 Stunden möglich. Komplexe Bescheide mit Sachverhaltsdarstellung 5–7 Tage.
Was ist ein Sprachgutachten zur Herkunftsklärung?
Wenn das BAMF Ihre angegebene Herkunftsregion bezweifelt, kann eine Sprachanalyse beauftragt werden. Wir analysieren Dialekt, Wortwahl, kulturelle Bezüge und erstellen ein neutrales schriftliches Gutachten zur Vorlage.