Wenn eine Behörde, ein Gericht oder eine Universität eine Übersetzung „von einem vereidigten Übersetzer" verlangt, reicht keine gewöhnliche Übersetzung. Gefordert ist eine beglaubigte Übersetzung, angefertigt von einer:einem gerichtlich ermächtigten, beeidigten oder vereidigten Übersetzer:in. Wir vermitteln Ihnen genau diese Fachleute, für jede Urkunde und in jeder Sprachkombination mit Deutsch.
Vereidigt, beeidigt, ermächtigt: Wo ist der Unterschied?
Die Begriffe meinen im Kern dasselbe, unterscheiden sich aber je nach Bundesland. Ein:e Übersetzer:in wird von einem Landgericht oder Oberlandesgericht geprüft und förmlich verpflichtet. Je nach Region heißt das „allgemein ermächtigt" (z. B. Niedersachsen, NRW), „öffentlich bestellt und beeidigt" (z. B. Bayern) oder „allgemein beeidigt". Der Alltagsbegriff „vereidigter Übersetzer" fasst sie alle zusammen. Wichtig für Sie: Die von diesen Personen ausgestellte Beglaubigung gilt bundesweit, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Ermächtigung erteilt wurde.
Kurz erklärt: „Vereidigt" bezieht sich auf die Person, die übersetzt. „Beglaubigt" bezieht sich auf die Übersetzung, die diese Person mit Stempel, Bestätigungsvermerk und Unterschrift als vollständig und richtig bestätigt. Für Ämter brauchen Sie beides zusammen.
Wann verlangt eine Stelle eine:n vereidigte:n Übersetzer:in?
- Standesamt: Heirat mit ausländischem Partner, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Ausländerbehörde und Einbürgerung: Pässe, Melde- und Führungszeugnisse
- Gericht: Klageschriften, Urteile, Vollmachten, Handelsregisterauszüge
- Hochschule und Anerkennungsstelle: Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise
- Notar und Banken: Verträge, Vollmachten, Nachweise zur Geldwäscheprüfung
- Führerscheinstelle: ausländische Führerscheine zur Umschreibung
So läuft Ihre beglaubigte Übersetzung ab
- Dokument senden: Foto oder Scan per Anfrageformular, E-Mail oder WhatsApp genügt.
- Festpreis erhalten: Wir prüfen und melden uns mit verbindlichem Angebot, in der Regel innerhalb von 2 Stunden.
- Übersetzen & Beglaubigen: Ein:e vereidigte:r Übersetzer:in überträgt die Urkunde formtreu und bestätigt sie.
- Zustellung: Sie erhalten das beglaubigte Original per Post; das PDF vorab per E-Mail.
Preise für beglaubigte Übersetzungen
Der Preis richtet sich nach Urkundenart, Sprache und Umfang. Standardurkunden haben feste Richtpreise, für Fließtext rechnen wir nach Normzeile.
| Dokument | Richtpreis |
|---|---|
| Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde | ab 45 € |
| Führungszeugnis, Meldebescheinigung | ab 45 € |
| Zeugnis, Diplom, Studiennachweis | ab 55 € |
| Führerschein | ab 49 € |
| Fließtext je Normzeile (55 Anschläge) | ab 1,55 € |
Eine genaue Kostenübersicht finden Sie auf unserer Seite Preise.
Sprachen mit vereidigten Übersetzer:innen
Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Persisch (Farsi), Dari, Kurdisch (Kurmandschi & Sorani), Russisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Tigrinya, Ukrainisch, Bulgarisch, Slowakisch, Schwedisch, Paschtu, Urdu, Ungarisch, Portugiesisch, Somali, Georgisch und Armenisch, jeweils in Kombination mit Deutsch. Weitere Sprachpaare auf Anfrage.
Häufige Fragen
Wird die Übersetzung überall in Deutschland anerkannt?
Ja. Eine von einer:einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer:in beglaubigte Übersetzung ist bundesweit gültig, unabhängig vom Bundesland der Ermächtigung.
Gilt sie auch im Ausland?
Für die Verwendung im Ausland ist oft zusätzlich eine Apostille oder Überbeglaubigung nötig. Wir beraten Sie, was Ihre Zielstelle konkret verlangt.
Brauche ich das Originaldokument?
Für die Übersetzung selbst genügt meist ein gut lesbarer Scan. Ob die Zielstelle die Beglaubigung „vom Original" verlangt, klären wir vorab mit Ihnen.