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Sprachpaar Deutsch ↔ Somali

Übersetzer & Dolmetscher für Somali

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Somali aus einer Hand. Dokumente aus Somalia, Somaliland und Dschibuti, durch Muttersprachler:innen — mit Schwerpunkt auf BAMF- und Asylverfahren.

Somali ist die Hauptsprache am Horn von Afrika und wird in Somalia, Somaliland und Dschibuti sowie in den somalisch geprägten Regionen der Nachbarländer gesprochen. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Somali beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt. Wir haben besondere Erfahrung mit Unterlagen für das BAMF und für Asylverfahren und geben somalische Behördenbezeichnungen, Stempel und Namen normgerecht wieder.

Beglaubigte Übersetzungen Somali → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — beim BAMF, bei Ausländer­behörden, Gerichten, Standes­ämtern und Anerkennungsstellen. Schwerpunkt sind Unterlagen für das Asyl- und Aufenthaltsverfahren, für den Familiennachzug sowie für die Eheschließung.

Typische somalische Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburtsurkunde und Identitätsnachweise
  • Heirats- und Scheidungsurkunde
  • Eidesstattliche Versicherungen und Bescheinigungen ersatzweise zu fehlenden Urkunden
  • Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome und Notenübersichten
  • Bescheide und Schreiben des BAMF sowie Gerichtsdokumente
  • Medizinische Befunde und Atteste

Wichtiger Hinweis — Legalisation statt Apostille: Somalia, Somaliland, Dschibuti sind keine Mitglieder des Haager Übereinkommens. Somalische Urkunden tragen daher keine Apostille. Das Legalisationsverfahren für Somalia ist zudem häufig ausgesetzt, sodass stattdessen eine Urkundenüberprüfung oder eidesstattliche Versicherungen zum Einsatz kommen. Wir übersetzen die vorhandenen Dokumente beglaubigt und beraten Sie zur Überbeglaubigung und zum weiteren Vorgehen.

Dolmetschen Somali ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Somali–Deutsch für:

  • BAMF & Asyl — Anhörungen, Folgeantrag, Beratung
  • Behörden — Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialamt
  • Gericht — Verwaltungs-, Amts- und Familiengerichte (JVEG)
  • Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
  • Medizin — Klinik, Aufklärung, psychosoziale Beratung

Preise für Somali-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenspiegelab 89 €
Führerscheinab 45 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Somali-Übersetzungen

Brauche ich für somalische Urkunden eine Apostille?

Nein. Somalia, Somaliland und Dschibuti sind keine Mitglieder des Haager Übereinkommens, daher gibt es keine Apostille. Das Legalisationsverfahren für Somalia ist häufig ausgesetzt. Wir übersetzen Ihre Unterlagen beglaubigt und beraten zur Überbeglaubigung.

Was, wenn ich keine amtlichen Urkunden vorlegen kann?

Amtliche somalische Urkunden sind oft nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. In solchen Fällen kommen ersatzweise eidesstattliche Versicherungen oder eine Urkundenüberprüfung in Betracht. Wir übersetzen die vorhandenen Dokumente beglaubigt und beraten Sie zum weiteren Vorgehen im BAMF- und Asylverfahren.

Übersetzen Sie auch Dokumente aus Somaliland und Dschibuti?

Ja. Wir übersetzen somalischsprachige Dokumente aus Somalia, Somaliland und Dschibuti beglaubigt. Bei mehrsprachigen Urkunden (etwa Arabisch oder Französisch in Dschibuti) vermerken wir die Ausgangssprache.

Warum unsere Somali-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit somalischen Urkunden und BAMF-Verfahren.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.