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Sprachkombination Armenisch-Deutsch

Übersetzungen & Dolmetschen für Armenisch

Beglaubigte und fachbezogene Übersetzungen sowie Dolmetscheinsätze nach Prüfung der benötigten Sprachvariante, Qualifikation und Verfügbarkeit.

Wir bearbeiten Anfragen für Übersetzungen und Dolmetscheinsätze zwischen Armenisch und Deutsch. Vor der Auftragsannahme prüfen wir die genaue Sprach- oder Dialektvariante, Übersetzungsrichtung, erforderliche Qualifikation, Dokumentart und Verfügbarkeit. Die Darstellung dieser Sprache ist daher keine Zusage, dass jeder Auftrag oder jeder Termin übernommen werden kann.

Beglaubigte Übersetzungen

Wenn eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, wird sie von einer Person angefertigt, die für die betreffende Sprache und Übersetzungsrichtung nach den jeweils geltenden Vorschriften ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt ist. Die Übersetzung ist zur Vorlage bei der von Ihnen genannten Stelle bestimmt. Über ihre Annahme und über zusätzliche Anforderungen entscheidet ausschließlich die empfangende Stelle. Für gerichtliche Verfahren gilt § 142 Abs. 3 ZPO.

Häufig angefragte Dokumentarten

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden
  • Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome und Notenspiegel
  • Arbeitszeugnisse und Berufsabschlüsse
  • Führungszeugnisse, Melde- und Identitätsnachweise
  • Verträge, Vollmachten, notarielle Urkunden und Apostillen
  • Medizinische Unterlagen, Befunde und Atteste
  • Geschäfts- und Fachunterlagen

Sprach- und Dokumenthinweise

Verwendungs- und Herkunftsregionen: Armenien. Diese Aufzählung ist beispielhaft; Dokumentformen und behördliche Anforderungen unterscheiden sich nach Ausstellungsstaat und Einzelfall.

Schriftsystem: armenisches Alphabet. Namen und Orte werden anhand der vorgelegten Dokumente übertragen. Vorhandene Schreibweisen in Pass oder Aufenthaltstitel sollten mit der Anfrage übermittelt werden; eine vollständige Übereinstimmung mit allen früheren Dokumenten kann nur auf Grundlage der tatsächlich vorgelegten Unterlagen geprüft werden.

Dolmetschen Armenisch-Deutsch

Dolmetscheinsätze können unter anderem für Gerichte, Behörden, Notariate, medizinische Einrichtungen, Unternehmen und private Termine angefragt werden. Ob eine allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin oder ein allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher erforderlich ist, bestimmt die zuständige beziehungsweise bestellende Stelle. Ein Termin ist erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich.

Bei einer förmlichen Heranziehung durch ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine andere in § 1 JVEG genannte Stelle richtet sich die Vergütung nach dem JVEG. Private und sonstige Einsätze werden nach dem vorab vereinbarten Angebot abgerechnet. Video-Dolmetschen ist nur möglich, wenn alle Beteiligten und gegebenenfalls die zuständige Stelle dieser Form vorher zustimmen.

Apostille, Legalisation und Urkundenprüfung

Ob eine ausländische Urkunde eine Apostille, Legalisation, Urkundenüberprüfung oder keine zusätzliche Echtheitsbestätigung benötigt, hängt unter anderem von Ausstellungsstaat, Dokumenttyp, Verwendungszweck und empfangender Stelle ab. Verbindliche Auskunft geben die empfangende Behörde und die zuständige Auslandsvertretung. Wir können vorhandene Apostillen und Beglaubigungsvermerke mitübersetzen, erteilen aber keine Apostillen und leisten keine Rechtsberatung.

Anfrage, Angebot und Lieferung

  1. Unterlagen senden, für die erste Prüfung genügt meist ein gut lesbarer Scan oder ein Foto.
  2. Anforderungen mitteilen, nennen Sie Übersetzungsrichtung, empfangende Stelle, Verwendungszweck und gewünschten Termin.
  3. Angebot erhalten, Preis, Umsatzsteuer, Versandkosten, Bearbeitungszeit und Ausfertigungsform werden nach Prüfung individuell ausgewiesen.
  4. Lieferung, je nach Vereinbarung postalisch oder elektronisch.

Ein Scan oder Foto genügt regelmäßig nur für Angebot und Vorbereitung. Die empfangende Stelle kann die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie verlangen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer vermerkt, welche Vorlage tatsächlich vorlag.

Elektronisch signierte Ausfertigung

Eine qualifiziert elektronisch signierte PDF-Ausfertigung kann angeboten werden, wenn die technischen und berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus folgt keine automatische Annahme durch Behörden, Gerichte oder andere Stellen. Bitte klären Sie vorab, ob die elektronische Einreichung zulässig ist und ein entsprechender Zugang eröffnet wurde.

Qualität und zusätzliche Prüfung

Die eingesetzte Fachkraft wird passend zur Sprachkombination und zum Fachgebiet ausgewählt. Muttersprachlichkeit, Fachqualifikation, zusätzliche Prüfung durch eine zweite Person und besondere Norm- oder Terminologieanforderungen gelten nur, wenn sie für den konkreten Auftrag bestätigt und vereinbart wurden.

Häufige Fragen

Wird die Übersetzung von meiner Behörde oder Hochschule angenommen?

Die Übersetzung ist zur Vorlage bei der von Ihnen genannten Stelle bestimmt. Die abschließende Entscheidung über Annahme, Originalvorlage, Übersetzungsrichtung und weitere Formalitäten trifft immer die empfangende Stelle.

Reicht ein Scan oder Foto?

Für Angebot und Vorbereitung genügt meist eine gut lesbare Datei. Die empfangende Stelle kann dennoch ein Original oder eine beglaubigte Kopie verlangen. Auf der Übersetzung wird vermerkt, welche Vorlage vorlag.

Wie lange dauert die Übersetzung?

Eine verbindliche Bearbeitungszeit nennen wir nach Prüfung von Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Dokumentart und Verfügbarkeit. Eilbearbeitung ist nur nach ausdrücklicher Bestätigung möglich.

Anfrage für Armenisch: Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen und nennen Sie die empfangende Stelle. Wir prüfen Qualifikation, Verfügbarkeit und Anforderungen vor der Auftragsbestätigung.

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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.