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Sprachpaar Deutsch ↔ Französisch

Übersetzer & Dolmetscher für Französisch

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Französisch aus einer Hand. Urkunden aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Kanada und Westafrika, durch Muttersprachler:innen.

Französisch ist Amts- und Verkehrssprache in vielen Ländern Europas, Afrikas und Nordamerikas. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Französisch beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt — für Frankreich, Belgien, die Schweiz, Kanada und die frankophonen Staaten Westafrikas. Wir geben Behördenbezeichnungen, Stempel und Apostillen normgerecht wieder und berücksichtigen regionale Besonderheiten.

Beglaubigte Übersetzungen Französisch → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, Hochschulen, Arbeitgebern, Notariaten und Gerichten. Besonders häufig: Unterlagen für die Eheschließung, für die Anerkennung von Abschlüssen sowie für Beruf und Business.

Typische französischsprachige Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburtsurkunde (acte de naissance), Heiratsurkunde (acte de mariage), Scheidungsurteil (jugement de divorce)
  • Hochschulgrade und Zeugnisse, Notenübersichten (diplôme, relevé de notes)
  • Schulzeugnisse (baccalauréat, bulletin scolaire)
  • Führungszeugnis (extrait de casier judiciaire) und Arbeitsbescheinigungen
  • Führerschein (permis de conduire) zur Umschreibung
  • Medizinische Befunde, Atteste und Versicherungsunterlagen

Herkunftsländer: Frankreich, Belgien, Schweiz, Kanada, Westafrika u. a. Frankreich und Belgien sind Mitglieder des Haager Übereinkommens — Urkunden tragen meist eine Apostille, die wir mitübersetzen. Bei Dokumenten aus westafrikanischen Staaten kann stattdessen eine Legalisation erforderlich sein.

Dolmetschen Französisch ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Französisch–Deutsch für:

  • Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
  • Notartermine — Immobilienkauf, Erbangelegenheiten, Vollmachten
  • Gericht — Amts-, Land-, Familien- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
  • Business — Verhandlungen, Konferenzen, Audits, Schulungen
  • Behörden — Ausländerbehörde, Anerkennungsstellen, Hochschulen

Preise für Französisch-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenspiegelab 89 €
Führerscheinab 45 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Französisch-Übersetzungen

Übersetzen Sie Urkunden aus Frankreich, Belgien und der Schweiz gleichermaßen?

Ja. Wir berücksichtigen die regionalen Behördenbezeichnungen und Formate aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Kanada (Québec) und den frankophonen Staaten Westafrikas.

Wie wird die Apostille auf einer französischen Urkunde behandelt?

Frankreich und Belgien sind Haager-Mitglieder; die Apostille gehört zur Urkunde und wird mitübersetzt. Bei Fragen zur Überbeglaubigung oder Legalisation beraten wir Sie gern.

Werden meine Übersetzungen für die Anerkennung von Abschlüssen akzeptiert?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen von diplôme und relevé de notes werden bundesweit von Anerkennungsstellen, Hochschulen und Arbeitgebern akzeptiert.

Warum unsere Französisch-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit Urkunden aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Kanada und Westafrika.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

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