Spanisch ist Amtssprache in Spanien und nahezu ganz Lateinamerika. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Spanisch beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt. Wir berücksichtigen die Unterschiede zwischen dem Spanisch Spaniens und den lateinamerikanischen Varietäten und geben Behördenbezeichnungen, Stempel und Apostillen normgerecht wieder.
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch → Deutsch
Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Hochschulen, Arbeitgebern, Notariaten und Gerichten. Besonders häufig: Unterlagen für die Eheschließung, für die Anerkennung von Abschlüssen sowie für Aufenthalt und Beruf.
Typische spanischsprachige Dokumente, die wir übersetzen
- Geburtsurkunde (partida / acta de nacimiento), Heiratsurkunde (acta de matrimonio)
- Hochschulgrade und Zeugnisse (título, certificado de estudios, expediente académico)
- Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales)
- Scheidungsurteil (sentencia de divorcio) und Arbeitsbescheinigungen
- Führerschein (permiso de conducir / licencia de conducir) zur Umschreibung
- Medizinische Befunde, Atteste und Versicherungsunterlagen
Herkunftsländer: Spanien, Lateinamerika. Spanien und die meisten lateinamerikanischen Länder sind Mitglieder des Haager Übereinkommens — Urkunden tragen meist eine Apostille, die wir mitübersetzen. Wir unterscheiden dabei zwischen den Varietäten Spaniens und Lateinamerikas (Terminologie, Datums- und Namensformate).
Dolmetschen Spanisch ↔ Deutsch
Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Spanisch–Deutsch für:
- Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
- Notartermine — Immobilienkauf, Erbangelegenheiten, Vollmachten
- Gericht — Amts-, Land-, Familien- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
- Behörden — Ausländerbehörde, Anerkennungsstellen, Hochschulen
- Medizin — Klinik, Aufklärung, Reha
Preise für Spanisch-Übersetzungen
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Geburts-/Heiratsurkunde | ab 45 € |
| Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite) | ab 55 € |
| Diplom mit Notenspiegel | ab 89 € |
| Führerschein | ab 45 € |
| Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen) | ab 93 € |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
So läuft die Übersetzung ab
- Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
- Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.
FAQ — Spanisch-Übersetzungen
Unterscheiden Sie zwischen Spanisch aus Spanien und Lateinamerika?
Ja. Die Varietäten unterscheiden sich in Terminologie, Behördenbezeichnungen und Formaten. Wir geben Ihre Urkunde aus Spanien oder einem lateinamerikanischen Land jeweils korrekt und normgerecht wieder.
Wie wird die Apostille auf einer spanischsprachigen Urkunde behandelt?
Spanien und die meisten lateinamerikanischen Länder sind Haager-Mitglieder; die Apostille gehört zur Urkunde und wird mitübersetzt. Bei Fragen zur Überbeglaubigung beraten wir Sie gern.
Werden meine Übersetzungen für die Anerkennung von Abschlüssen akzeptiert?
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen von título und expediente académico werden bundesweit von Anerkennungsstellen, Hochschulen und Arbeitgebern akzeptiert.
Warum unsere Spanisch-Übersetzungen?
- Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit Urkunden aus Spanien und Lateinamerika.
- Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
- Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
- Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.