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Sprachpaar Deutsch ↔ Spanisch

Übersetzer & Dolmetscher für Spanisch

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Spanisch aus einer Hand. Urkunden aus Spanien und ganz Lateinamerika, durch Muttersprachler:innen.

Spanisch ist Amtssprache in Spanien und nahezu ganz Lateinamerika. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Spanisch beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt. Wir berücksichtigen die Unterschiede zwischen dem Spanisch Spaniens und den lateinamerikanischen Varietäten und geben Behördenbezeichnungen, Stempel und Apostillen normgerecht wieder.

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, Hochschulen, Arbeitgebern, Notariaten und Gerichten. Besonders häufig: Unterlagen für die Eheschließung, für die Anerkennung von Abschlüssen sowie für Aufenthalt und Beruf.

Typische spanischsprachige Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburtsurkunde (partida / acta de nacimiento), Heiratsurkunde (acta de matrimonio)
  • Hochschulgrade und Zeugnisse (título, certificado de estudios, expediente académico)
  • Führungszeugnis (certificado de antecedentes penales)
  • Scheidungsurteil (sentencia de divorcio) und Arbeitsbescheinigungen
  • Führerschein (permiso de conducir / licencia de conducir) zur Umschreibung
  • Medizinische Befunde, Atteste und Versicherungsunterlagen

Herkunftsländer: Spanien, Lateinamerika. Spanien und die meisten lateinamerikanischen Länder sind Mitglieder des Haager Übereinkommens — Urkunden tragen meist eine Apostille, die wir mitübersetzen. Wir unterscheiden dabei zwischen den Varietäten Spaniens und Lateinamerikas (Terminologie, Datums- und Namensformate).

Dolmetschen Spanisch ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Spanisch–Deutsch für:

  • Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
  • Notartermine — Immobilienkauf, Erbangelegenheiten, Vollmachten
  • Gericht — Amts-, Land-, Familien- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
  • Behörden — Ausländerbehörde, Anerkennungsstellen, Hochschulen
  • Medizin — Klinik, Aufklärung, Reha

Preise für Spanisch-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schul-/Hochschulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenspiegelab 89 €
Führerscheinab 45 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Spanisch-Übersetzungen

Unterscheiden Sie zwischen Spanisch aus Spanien und Lateinamerika?

Ja. Die Varietäten unterscheiden sich in Terminologie, Behördenbezeichnungen und Formaten. Wir geben Ihre Urkunde aus Spanien oder einem lateinamerikanischen Land jeweils korrekt und normgerecht wieder.

Wie wird die Apostille auf einer spanischsprachigen Urkunde behandelt?

Spanien und die meisten lateinamerikanischen Länder sind Haager-Mitglieder; die Apostille gehört zur Urkunde und wird mitübersetzt. Bei Fragen zur Überbeglaubigung beraten wir Sie gern.

Werden meine Übersetzungen für die Anerkennung von Abschlüssen akzeptiert?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen von título und expediente académico werden bundesweit von Anerkennungsstellen, Hochschulen und Arbeitgebern akzeptiert.

Warum unsere Spanisch-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit Urkunden aus Spanien und Lateinamerika.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.