Wir bearbeiten Anfragen zu Übersetzungen und Dolmetscheinsätzen zwischen Ungarisch und Deutsch. Vor der Auftragsannahme prüfen wir die genaue Sprach- oder Dialektvariante, die Übersetzungsrichtung, die erforderliche Qualifikation, die Dokumentart und die Verfügbarkeit. Die Darstellung dieser Sprache ist daher keine Zusage dafür, dass jeder Auftrag oder jeder Termin übernommen werden kann.
Beglaubigte Übersetzungen
Wenn eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird, wird sie von einer Person angefertigt, die für die betreffende Sprache und Übersetzungsrichtung nach den jeweils geltenden Vorschriften ermächtigt, öffentlich bestellt oder entsprechend gleichgestellt ist. Die Übersetzung ist zur Vorlage bei der von Ihnen genannten Stelle bestimmt. Über ihre Annahme sowie über zusätzliche Anforderungen entscheidet ausschließlich die empfangende Stelle. Für gerichtliche Verfahren gilt § 142 Abs. 3 ZPO.
Häufig angefragte Dokumentarten
- Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden
- Schul- und Hochschulzeugnisse, Diplome und Notenspiegel
- Arbeitszeugnisse und Berufsabschlüsse
- Führungszeugnisse, Melde- und Identitätsnachweise
- Verträge, Vollmachten, notarielle Urkunden und Apostillen
- Medizinische Unterlagen, Befunde und Atteste
- Geschäfts- und Fachunterlagen
Sprach- und Dokumenthinweise
Verwendungs- und Herkunftsregionen: Ungarn. Diese Aufzählung ist beispielhaft; Dokumentformen und behördliche Anforderungen unterscheiden sich je nach Ausstellungsstaat und Einzelfall.
Schriftsystem: lateinische Schrift. Namen und Orte werden anhand der vorgelegten Dokumente übertragen. Vorhandene Schreibweisen im Pass oder im Aufenthaltstitel sollten mit der Anfrage übermittelt werden; eine vollständige Übereinstimmung mit allen früheren Dokumenten kann nur auf Grundlage der tatsächlich vorgelegten Unterlagen geprüft werden.
Dolmetschen Ungarisch-Deutsch
Dolmetscheinsätze können unter anderem für Gerichte, Behörden, Notariate, medizinische Einrichtungen, Unternehmen sowie für private Termine angefragt werden. Ob eine allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin oder ein allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher erforderlich ist, bestimmt die zuständige beziehungsweise bestellende Stelle. Ein Termin ist erst nach unserer ausdrücklichen Bestätigung verbindlich.
Bei einer förmlichen Heranziehung durch ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder eine andere in § 1 JVEG genannte Stelle richtet sich die Vergütung nach dem JVEG. Private und sonstige Einsätze werden gemäß dem vorab vereinbarten Angebot abgerechnet. Video-Dolmetschen ist nur möglich, wenn alle Beteiligten und gegebenenfalls die zuständige Stelle dieser Form zuvor zustimmen.
Apostille, Legalisation und Urkundenprüfung
Ob eine ausländische Urkunde eine Apostille, Legalisation, Urkundenüberprüfung oder keine zusätzliche Echtheitsbestätigung benötigt, hängt unter anderem vom Ausstellungsstaat, dem Dokumenttyp, dem Verwendungszweck und der empfangenden Stelle ab. Verbindliche Auskunft erteilen die empfangende Behörde und die zuständige Auslandsvertretung. Wir können vorhandene Apostillen und Beglaubigungsvermerke mitübersetzen, erteilen jedoch keine Apostillen und leisten keine Rechtsberatung.
Anfrage, Angebot und Lieferung
- Unterlagen senden: Für die erste Prüfung genügt meist ein gut lesbarer Scan oder ein Foto.
- Anforderungen mitteilen: Nennen Sie die Übersetzungsrichtung, die empfangende Stelle, den Verwendungszweck und den gewünschten Termin.
- Angebot erhalten: Preis, Umsatzsteuer, Versandkosten, Bearbeitungszeit und Ausfertigungsform werden nach Prüfung individuell ausgewiesen.
- Lieferung: je nach Vereinbarung postalisch oder elektronisch.
Ein Scan oder Foto genügt regelmäßig nur für das Angebot und die Vorbereitung. Die empfangende Stelle kann die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie verlangen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer vermerkt, welche Vorlage tatsächlich vorlag.
Elektronisch signierte Ausfertigung
Eine qualifiziert elektronisch signierte PDF-Ausfertigung kann angeboten werden, sofern die technischen und berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus folgt keine automatische Annahme durch Behörden, Gerichte oder andere Stellen. Bitte klären Sie vorab, ob die elektronische Einreichung zulässig ist und ob ein entsprechender Zugang eingerichtet wurde.
Qualität und zusätzliche Prüfung
Die eingesetzte Fachkraft wird passend zur Sprachkombination und zum Fachgebiet ausgewählt. Muttersprachlichkeit, Fachqualifikation, eine zusätzliche Prüfung durch eine zweite Person sowie besondere Norm- oder Terminologieanforderungen gelten nur, wenn sie für den konkreten Auftrag bestätigt und vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Wird die Übersetzung von meiner Behörde oder Hochschule angenommen?
Die Übersetzung ist zur Vorlage bei der von Ihnen genannten Stelle bestimmt. Die abschließende Entscheidung über die Annahme, die Originalvorlage, die Übersetzungsrichtung und weitere Formalitäten trifft stets die empfangende Stelle.
Reicht ein Scan oder Foto?
Für Angebot und Vorbereitung genügt meist eine gut lesbare Datei. Die empfangende Stelle kann dennoch ein Original oder eine beglaubigte Kopie verlangen. In der Übersetzung wird vermerkt, welche Vorlage vorlag.
Wie lange dauert die Übersetzung?
Eine verbindliche Bearbeitungszeit nennen wir nach Prüfung der Sprache, des Umfangs, der Lesbarkeit, der Dokumentart und der Verfügbarkeit. Eilbearbeitung ist nur nach ausdrücklicher Bestätigung möglich.
Anfrage auf Ungarisch: Senden Sie uns die vollständigen Unterlagen und nennen Sie uns die zuständige Stelle. Wir prüfen Qualifikation, Verfügbarkeit und Anforderungen vor der Auftragsbestätigung.