0551 89 24 92 67 info@dersprachendienst.de Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr
EN · TR · AR · UK · VI Deutschlandweit · Online & vor Ort
Sprachpaar Deutsch ↔ Urdu

Übersetzer & Dolmetscher für Urdu

Beglaubigte Übersetzungen, vereidigtes Dolmetschen und Sprachgutachten — Deutsch ↔ Urdu aus einer Hand. Urkunden aus Pakistan und Indien, durch Muttersprachler:innen.

Urdu wird in arabischer Schrift (Nastaʿlīq) geschrieben und ist Amtssprache Pakistans sowie eine der anerkannten Sprachen Indiens. Der Sprachendienst übersetzt zwischen Deutsch und Urdu beglaubigt durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt — für Pakistan und Indien. Wir transliterieren Namen normgerecht (passend zum Reisepass) und geben Stempel, NADRA-Vermerke und Behördenbezeichnungen korrekt wieder.

Beglaubigte Übersetzungen Urdu → Deutsch

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, Hochschulen, Rentenstellen, Notariaten und Gerichten. Besonders häufig: Unterlagen für die Eheschließung, für den Familiennachzug und für die Anerkennung von Abschlüssen.

Typische urdusprachige Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburtsurkunde und Heiratsurkunde (auch Nikah-Nama)
  • FRC- und NADRA-Dokumente aus Pakistan (Family Registration Certificate, CNIC)
  • Schul- und Hochschul­zeugnisse, Diplome und Notenübersichten
  • Führungszeugnis (Police Character Certificate)
  • Führerschein zur Umschreibung
  • Personalausweis, Reisepass und Familienstandsbescheinigungen

Herkunftsländer: Pakistan, Indien. Pakistan ist seit 2023 Mitglied des Haager Übereinkommens — die Apostille wird zunehmend ausgestellt; Indien ist ebenfalls Mitglied. Je nach Behörde kann eine Apostille oder eine Legalisation nötig sein — im Zweifel beraten wir Sie gern.

Dolmetschen Urdu ↔ Deutsch

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Urdu–Deutsch für:

  • Standesamt — Eheschließung, Vaterschaftsanerkennung
  • Behörden — Ausländerbehörde, Familiennachzug, Jobcenter
  • Gericht — Amts-, Land-, Familien- und Verwaltungsgerichte (JVEG)
  • Asyl & BAMF — Anhörungen und Verfahren
  • Medizin — Klinik, Aufklärung, Reha

Preise für Urdu-Übersetzungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenbeilageab 89 €
Führerscheinab 45 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Übersetzung ab

  1. Dokument schicken — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Übersetzung erhalten — Standard 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden, per Post oder digital signiert.

FAQ — Urdu-Übersetzungen

Brauche ich für pakistanische Dokumente eine Apostille oder Legalisation?

Pakistan ist seit 2023 Mitglied des Haager Übereinkommens, daher wird die Apostille zunehmend ausgestellt. Je nach verlangender Stelle kann aber weiterhin eine Legalisation erforderlich sein. Im Zweifel beraten wir Sie, welchen Weg Ihre Behörde verlangt.

Übersetzen Sie FRC- und NADRA-Dokumente?

Ja. Wir übersetzen Family Registration Certificates (FRC), CNIC und weitere NADRA-Dokumente beglaubigt und geben die enthaltenen Vermerke und Stempel korrekt wieder.

Übersetzen Sie auch Dokumente aus Indien?

Ja. Urdu ist eine der anerkannten Sprachen Indiens. Indien ist Mitglied des Haager Übereinkommens, sodass indische Urkunden meist eine Apostille tragen, die wir mitübersetzen.

Warum unsere Urdu-Übersetzungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung mit pakistanischen und indischen Urkunden.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
Chat

Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.