Für die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses, die Bewerbung an einer deutschen Universität oder den Berufseinstieg brauchen Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulurkunden. Der Sprachendienst übersetzt Diplome, Bachelor- und Masterurkunden samt Notenspiegel nach § 142 ZPO — bundesweit anerkannt.
Welche Hochschuldokumente wir übersetzen
- Diplomurkunde und Diplomzeugnis
- Bachelor- und Masterurkunde samt Abschlusszeugnis
- Hochschulurkunde und Promotionsurkunde
- Notenspiegel / Transcript of Records und Modulübersichten
- Diploma Supplement und Studiennachweise
Anerkennung: ZAB, anabin & zuständige Stellen
Für die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse sind die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und die Datenbank anabin maßgeblich. Bei reglementierten Berufen entscheiden die jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder. Die beglaubigte Übersetzung ist dafür Voraussetzung. Mehr dazu: Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Für Hochschulbewerbung & Beruf
Hochschulen verlangen für die Bewerbung beglaubigte Übersetzungen von Diplom und Notenspiegel; Arbeitgeber bei der Einstellung ebenfalls. Wir geben Noten und Abschlussbezeichnungen originalgetreu wieder und erläutern das Notensystem bei Bedarf in einer Anmerkung.
Aus welchen Sprachen wir übersetzen
Diplome und Hochschulzeugnisse übersetzen wir aus allen 32 Sprachen, u. a. Arabisch, Ukrainisch, Russisch und Türkisch.
Preise & Ablauf
| Leistung | Richtpreis |
|---|---|
| Diplom-/Hochschulurkunde (1 Seite) | ab 55 € |
| Diplom mit Notenspiegel | ab 89 € |
| Umfangreiches Transcript | nach Aufwand (Festpreis vorab) |
| Express-Aufpreis (24 Stunden) | +30 % |
- Scan/Foto senden — per E-Mail, Formular oder WhatsApp.
- Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich.
- Übersetzung erhalten — 2–3 Werktage, Express ab 24 Stunden.
FAQ — Diplom übersetzen
Muss das Diplom vorher anerkannt sein?
Nein — die beglaubigte Übersetzung ist gerade die Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren bei ZAB oder Anerkennungsstelle. Wir übersetzen, die zuständige Stelle bewertet.
Rechnen Sie die Noten ins deutsche System um?
Wir geben Noten originalgetreu wieder. Die Umrechnung ins deutsche System nimmt die ZAB bzw. die Anerkennungsstelle vor; auf Wunsch erläutern wir das Notensystem in einer Anmerkung.
Wird die Übersetzung von Hochschulen akzeptiert?
Ja. Beglaubigte Übersetzungen nach § 142 ZPO werden von Hochschulen, Anerkennungsstellen und Arbeitgebern bundesweit anerkannt.