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Sprachpaar Deutsch ↔ Paschtu

Übersetzer & Dolmetscher für Paschtu

Vereidigtes Dolmetschen und beglaubigte Übersetzungen — Deutsch ↔ Paschtu aus einer Hand. Schwerpunkt Dolmetschen für BAMF und Asylverfahren, für Afghanistan und Pakistan, durch Muttersprachler:innen.

Paschtu ist neben Dari eine der beiden Amtssprachen Afghanistans und wird auch in Pakistan gesprochen. Der Sprachendienst dolmetscht und übersetzt zwischen Deutsch und Paschtu — mit Schwerpunkt auf Dolmetschen für BAMF, Asylverfahren, Behörden und Gericht. Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir durch das Landgericht Hannover und bundesweit anerkannt.

Dolmetschen Paschtu ↔ Deutsch — unser Schwerpunkt

Wir stellen vereidigte Dolmetscher:innen Paschtu–Deutsch für:

  • BAMF & Asyl — Anhörungen, Erstaufnahme, Folgeverfahren
  • Behörden — Ausländerbehörde, Jobcenter, Sozialamt
  • Gericht — Verwaltungs-, Familien- und Strafgerichte (JVEG)
  • Medizin — Klinik, Aufklärung, psychosoziale Beratung
  • Beratungsstellen — Migrations- und Flüchtlingsberatung

Hinweis zur Legalisation: Afghanistan ist kein Mitglied des Haager Übereinkommens. Eine Apostille ist daher nicht möglich — afghanische Urkunden müssen in der Regel legalisiert werden. Welche Schritte für Ihre Stelle nötig sind, erläutern wir Ihnen unter Überbeglaubigung & Legalisation.

Beglaubigte Übersetzungen für Afghanistan

Unsere Übersetzungen sind gemäß § 142 ZPO bundesweit gültig — bei Standes­ämtern, Ausländer­behörden, Hochschulen und Gerichten. Beachten Sie: Viele afghanische Personenstands- und Bildungsdokumente liegen nicht auf Paschtu, sondern auf Dari/Persisch vor. In diesem Fall übersetzen wir aus der jeweiligen Ausgangssprache.

Typische Dokumente, die wir übersetzen

  • Geburts- und Heiratsurkunden (oft auf Dari/Persisch ausgestellt)
  • Tazkira (afghanischer Identitätsnachweis)
  • Schul- und Hochschul­zeugnisse, Diplome
  • Führungszeugnisse und behördliche Bescheinigungen
  • Dokumente aus Pakistan in Paschtu

Herkunftsländer: Afghanistan, Pakistan. Liegt Ihr Dokument auf Dari/Persisch vor, finden Sie weitere Informationen unter Dari und Persisch.

Preise für Paschtu-Leistungen

LeistungRichtpreis
Geburts-/Heiratsurkundeab 45 €
Schulzeugnis (1 Seite)ab 55 €
Diplom mit Notenbeilageab 89 €
Führerscheinab 45 €
Dolmetscher (1 Stunde, Göttingen)ab 93 €
Express-Aufpreis (24 Stunden)+30 %

So läuft die Anfrage ab

  1. Dokument schicken oder Termin nennen — Scan, Foto oder Original per E-Mail / Formular / WhatsApp bzw. Datum für den Dolmetscher-Einsatz.
  2. Festpreis-Angebot in 2 Stunden — verbindlich, ohne versteckte Kosten.
  3. Leistung erhalten — Übersetzung Standard 2–3 Werktage (Express ab 24 Stunden); Dolmetscher:innen nach Terminabsprache.

FAQ — Paschtu

Brauche ich für afghanische Urkunden eine Apostille?

Nein. Afghanistan ist kein Mitglied des Haager Übereinkommens, daher gibt es keine Apostille. Stattdessen ist meist eine Legalisation erforderlich. Welche Schritte in Ihrem Fall nötig sind, erläutern wir Ihnen unter Überbeglaubigung & Legalisation.

Mein Dokument ist auf Dari, nicht auf Paschtu — können Sie helfen?

Ja. Viele afghanische Dokumente sind auf Dari/Persisch ausgestellt. Wir übersetzen aus der tatsächlichen Ausgangssprache. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Dari und Persisch.

Stellen Sie Dolmetscher:innen für BAMF-Anhörungen?

Ja, das ist unser Schwerpunkt für Paschtu. Wir stellen erfahrene, vereidigte Dolmetscher:innen für Anhörungen, Behördentermine und Gerichtsverfahren.

Warum unsere Paschtu-Leistungen?

  • Muttersprachlich: Native Speaker mit Erfahrung im Asyl- und Behördenkontext.
  • Vereidigt: Öffentlich bestellt und allgemein beeidigt am Landgericht Hannover.
  • Vier-Augen-Prinzip: Jede beglaubigte Übersetzung wird gegengeprüft.
  • Bundesweit anerkannt: Gilt bei Behörden in allen 16 Bundesländern.
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Der Sprachendienst

Vereidigt · Beglaubigt

Automatischer Assistent. Nachrichten werden zur Beantwortung verarbeitet. Preise & Termine werden persönlich bestätigt; keine Rechtsberatung.